Inklusion

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2008 anerkannt und muss ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten.

Warum gibt es noch Sonderschulen, obwohl es geheißen hat, dass diese bis 2020 abgeschafft werden? Und wie will Österreich so schnell wie möglich genügend Ressourcen zur Verfügung stellen, um Inklusion im Bildungsbereich gewährleisten zu können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    28. Januar 2020
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Theresa-Marie Stütz
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Theresa-Marie Stütz
Betreff
Inklusion [#1850]
Datum
3. Dezember 2019 13:26
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2008 anerkannt und muss ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten. Warum gibt es noch Sonderschulen, obwohl es geheißen hat, dass diese bis 2020 abgeschafft werden? Und wie will Österreich so schnell wie möglich genügend Ressourcen zur Verfügung stellen, um Inklusion im Bildungsbereich gewährleisten zu können?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Theresa-Marie Stütz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Theresa-Marie Stütz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Theresa-Marie Stütz
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrte Frau Stütz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildu…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
FW: AW: Inklusion [#1850] [~4631]
Datum
12. Dezember 2019 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stütz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir können Ihnen Folgendes zu Ihrer Anfrage mitteilen: Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfolgt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung, dort wurden auch Maßnahmen für die Weiterentwicklungen im Bildungsbereich verankert. Seit 2015 wurden gemäß den Vorgaben des Bildungsressorts „Inklusive Modellregionen“ in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Tirol eingerichtet, erprobt und wissenschaftlich begleitet.Seit Jahresbeginn liegt zu den Bundesländern Kärnten und Tirol auch ein Bericht des Rechnungshofes vor. Der wissenschaftliche Evaluationsbericht zu den Inklusiven Modellregionen befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Grundlage für weitere Maßnahmen wird das derzeit in Verhandlung befindliche Regierungsprogramm bieten. Die Kosten für den Personaleinsatz im sonderpädagogischen Bereich sind im Finanzausgleich geregelt bzw. gedeckelt. Ob Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen in der Sonderschule oder in Integrationsklassen zum Einsatz kommen entscheidet die Bildungsdirektion in den jeweiligen Bundesländern. De Entscheidung basiert auf Wünschen der Eltern nach der Form der Beschulung, örtlichen Ausstattungs- und Standortfragen sowie Fragen der pädagogische Qualität. Der Erhalt bzw. die Schließung von Sonderschulstandorten liegt in der Zuständigkeit des Schulerhalters - im Falle von Sonderschulen sind das die Länder. Mit freundlichen Grüßen