Machbarkeitsstudie Gusen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ich berufe mich für diesen Antrag auf Auskunft auf das
Auskunftspflichtsgesetz. Ich bitte bei der Antwort zu beachten, dass
ich Journalistin bin.

Ich weise auf die EGMR-Urteile 39534/07 und 18030/11 hin, die in diesem Fall angewendet werden müssen. Ich erlaube mir weiterhin, auf ein rezentes Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtshofs hinzuweisen, wonach Journalist_innen der Zugang zu Dokumenten gewährt werden muss (siehe: https://www.informationsfreiheit.at/201… )

Für den Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich
hiermit einen Bescheid nach Auskunftspflichtsgesetz.

Meine Anfrage lautet folgendermaßen:
In der Wiener Zeitung https://www.wienerzeitung.at/nachrichte… wird auf die bis heute nicht veröffentlichte Machbarkeitsstudie zu Gusen verwiesen.

Bitte übermitteln Sie mir ebendiese.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Dezember 2019
  • Frist
    7. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Tanja Malle
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Tanja Malle
Betreff
Machbarkeitsstudie Gusen [#1856]
Datum
13. Dezember 2019 11:59
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich berufe mich für diesen Antrag auf Auskunft auf das Auskunftspflichtsgesetz. Ich bitte bei der Antwort zu beachten, dass ich Journalistin bin. Ich weise auf die EGMR-Urteile 39534/07 und 18030/11 hin, die in diesem Fall angewendet werden müssen. Ich erlaube mir weiterhin, auf ein rezentes Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtshofs hinzuweisen, wonach Journalist_innen der Zugang zu Dokumenten gewährt werden muss (siehe: https://www.informationsfreiheit.at/2018/07/02/gerichtsentscheidung-journalisten-muessen-zugang-zu-dokumenten-erhalten ) Für den Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid nach Auskunftspflichtsgesetz. Meine Anfrage lautet folgendermaßen: In der Wiener Zeitung https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2041756-Erinnerungskultur-im-Wartemodus.html wird auf die bis heute nicht veröffentlichte Machbarkeitsstudie zu Gusen verwiesen. Bitte übermitteln Sie mir ebendiese. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Tanja Malle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Malle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Malle! Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund des komplexen Sachverhalts ih…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Machbarkeitsstudie Gusen [#1856]
Datum
10. Februar 2020 12:46
Status
Sehr geehrte Frau Malle! Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund des komplexen Sachverhalts ihr Auskunftsbegehren weiter geprüft werden muss. Um Verständnis für die Verzögerung wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Inneres
Information aufgrund des gestellten Auskunftsbegehrens #1856 im Sinne des §45 Abs 3 AVG
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Information aufgrund des gestellten Auskunftsbegehrens #1856 im Sinne des §45 Abs 3 AVG
Datum
28. Mai 2020 08:38
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_BMI_extern.pdf
542,9 KB