Notrufausfall vom 14. Oktober 2019

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Betreffend des Notrufausfalls vom 14. Oktober 2019 stelle ich folgende Fragen an das BMVIT. Einige meiner Fragen hat bereits das BMI beantwortet (siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/notrufa…), allerdings verbleiben folgende Fragen offen:

Welche Maßnahmen wurden vor und nach dem Vorfall zur Absicherung der Notrufnummern von Seiten des BMVIT (und anderer Behörden) getroffen? 

2. Zu welchen Sicherungsmaßnahmen werden die Anbieter von Mobilfunkinfrastrukturen verpflichtet?

3. Hatte der Ausfall bereits bekannte Auswirkungen für die Bevölkerung (hat jemand z.B. zu späte oder keine Hilfe erhalten?)

4. Welche technischen Standards gemäß der Verlässlichkeit von Mobilfunkinfrastruktur sind für die Anbieter bindend?

5. Wie wird die Einhaltung dieser Standards überprüft und welche Stelle ist dafür verantwortlich?

Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    9. März 2020
  • 0 Follower:innen
Iwona Laub
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Iwona Laub
Betreff
Notrufausfall vom 14. Oktober 2019 [#1868]
Datum
13. Januar 2020 13:34
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Betreffend des Notrufausfalls vom 14. Oktober 2019 stelle ich folgende Fragen an das BMVIT. Einige meiner Fragen hat bereits das BMI beantwortet (siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/notrufausfall-vom-14-oktober-2019/), allerdings verbleiben folgende Fragen offen: Welche Maßnahmen wurden vor und nach dem Vorfall zur Absicherung der Notrufnummern von Seiten des BMVIT (und anderer Behörden) getroffen? 
 2. Zu welchen Sicherungsmaßnahmen werden die Anbieter von Mobilfunkinfrastrukturen verpflichtet? 3. Hatte der Ausfall bereits bekannte Auswirkungen für die Bevölkerung (hat jemand z.B. zu späte oder keine Hilfe erhalten?) 4. Welche technischen Standards gemäß der Verlässlichkeit von Mobilfunkinfrastruktur sind für die Anbieter bindend? 5. Wie wird die Einhaltung dieser Standards überprüft und welche Stelle ist dafür verantwortlich? Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Iwona Laub <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Iwona Laub << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iwona Laub
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Antwortschreiben Laub Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen