Übermittlung von Bewegungsdaten durch A1 an die
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
1. Auf Basis welcher exakten Rechtsgrundlage werden Bewegungsdaten der Kunden von A1 an die Bundesregierung der Republik Österreich übermittelt?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche technischen Verfahren zur Anonymisierung der Daten angewandt werden?
3. Welchen Stellen werden die Daten zur Verfügung gestellt?
4. Werden neben Beweguns- auch weitere Daten übermittelt?
5. Werden auch von anderen Telekommunikationsanbietern Bewegungs- oder sonstige Daten der Kunden/Nutzer übermittelt?
6. Wie groß ist das Volumen der übermittelten Daten? Sollte dies unbekannt sein: Wie viele individuelle Datensätze wurden bislang übermittelt und ausgewertet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. März 2020
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19. Mai 2020
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