Übermittlung von Bewegungsdaten durch A1 an die

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Auf Basis welcher exakten Rechtsgrundlage werden Bewegungsdaten der Kunden von A1 an die Bundesregierung der Republik Österreich übermittelt?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche technischen Verfahren zur Anonymisierung der Daten angewandt werden?

3. Welchen Stellen werden die Daten zur Verfügung gestellt?

4. Werden neben Beweguns- auch weitere Daten übermittelt?

5. Werden auch von anderen Telekommunikationsanbietern Bewegungs- oder sonstige Daten der Kunden/Nutzer übermittelt?

6. Wie groß ist das Volumen der übermittelten Daten? Sollte dies unbekannt sein: Wie viele individuelle Datensätze wurden bislang übermittelt und ausgewertet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Übermittlung von Bewegungsdaten durch A1 an die [#1909]
Datum
24. März 2020 18:45
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Auf Basis welcher exakten Rechtsgrundlage werden Bewegungsdaten der Kunden von A1 an die Bundesregierung der Republik Österreich übermittelt? 2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche technischen Verfahren zur Anonymisierung der Daten angewandt werden? 3. Welchen Stellen werden die Daten zur Verfügung gestellt? 4. Werden neben Beweguns- auch weitere Daten übermittelt? 5. Werden auch von anderen Telekommunikationsanbietern Bewegungs- oder sonstige Daten der Kunden/Nutzer übermittelt? 6. Wie groß ist das Volumen der übermittelten Daten? Sollte dies unbekannt sein: Wie viele individuelle Datensätze wurden bislang übermittelt und ausgewertet?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Anfrage "Übermittlung von Bewegungsdaten durch A1" - GZ.: 2020-0.233.131
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anfrage "Übermittlung von Bewegungsdaten durch A1" - GZ.: 2020-0.233.131
Datum
27. Mai 2020 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen