Aufkauf von Medizinprodukten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Es gibt zahlreiche Medienberichte aus Australien, Tschechien und den USA, wonach chinesische Botschaften/Unternehmen/Vereine/Gruppen/Einzelpersonen im Zeitraum Jänner bis Februar 2020 im großen Stil Medizinprodukte in den genannten Ländern aufgekauft haben, um diese nach China zu schicken.
- Ist Ihnen ein vergleichbares Vorgehen auch aus Österreich bekannt?
- Wenn ja, wer war daran beteiligt und in welchem Umfang wurden Medizinprodukte nach China geschickt? Hat dies gegebenenfalls zu einer Verknappung in der Versorgungslage in Österreich geführt?

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Anfrage auf Aktivitäten chinesischer Botschaften/Unternehmen/Vereine/Gruppen/Einzelpersonen bezieht und nicht auf die offizielle Hilfslieferung der Republik Österreich vom 23.02.2020.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Aufkauf von Medizinprodukten [#1920]
Datum
28. März 2020 21:02
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Es gibt zahlreiche Medienberichte aus Australien, Tschechien und den USA, wonach chinesische Botschaften/Unternehmen/Vereine/Gruppen/Einzelpersonen im Zeitraum Jänner bis Februar 2020 im großen Stil Medizinprodukte in den genannten Ländern aufgekauft haben, um diese nach China zu schicken. - Ist Ihnen ein vergleichbares Vorgehen auch aus Österreich bekannt? - Wenn ja, wer war daran beteiligt und in welchem Umfang wurden Medizinprodukte nach China geschickt? Hat dies gegebenenfalls zu einer Verknappung in der Versorgungslage in Österreich geführt? Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Anfrage auf Aktivitäten chinesischer Botschaften/Unternehmen/Vereine/Gruppen/Einzelpersonen bezieht und nicht auf die offizielle Hilfslieferung der Republik Österreich vom 23.02.2020. Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Aufkauf von Medizinprodukten“ vom 28.03.2020 (#1920) wurde von Ihnen …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Aufkauf von Medizinprodukten [#1920]
Datum
28. Mai 2020 14:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Aufkauf von Medizinprodukten“ vom 28.03.2020 (#1920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>