Anzahl der Amtshandlungen im Zusammenhang mit sog. "Corona-Partys"
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Am 28. April 2020 schrieb orf.at, dass Innenminister Karl Nehammer unter anderem "die ab Mitte März von der Polizei durchgeführten Amtshandlungen zur Auflösung von „Corona-Partys“ nicht wegen der Ausgangsbeschränkungen durchgeführt wurden, sondern wegen anderer Vorwürfe", beispielsweise wegen Lärmbelästigung. Auf Kurier.at wurde hingegen in einem Artikel vom 28. März 2020 die Polizei wie folgt zitiert: "Die Leute hätten nicht genug Abstand zueinander gehalten. Die Party wurde daraufhin aufgelöst"
Daher lautet meine konkrete Fragestellung wie folgt:
Wie viele Personen wurden im Zuge eine Amtshandlung im Zusammenhang mit einer sog. "Corona-Party" in einer Wohnstätte nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz angezeigt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. April 2020
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23. Juni 2020
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