COVID-19: Warum keine Obduktion bei Corona-Todesfällen?
Sehr geehrteAntragsteller/in
Presseberichten zufolge agiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend der Erforschung und Bekämpfung von COVID-19 inkonsistent bis widersprüchlich.
* Das BMSGPK hat am 02.04.2020 (per Nachrichtensendung "Zeit im Bild") verlautbaren lassen: »Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als "COVID-Tote/r" geführt. Unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder "mit dem Virus" (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.«
* Nach Meldungen vom 24.04.2020 wurden im Parlament ein Antrag "zur Obduktion von Corona-Todesfällen" abgelehnt: [https://www.derstandard.at/story/200011…]
* Nach Meldungen vom 29.04.2020 erfasst das Epidemiologischen Meldesystem (EMS) alle jene, "die tatsächlich an COVID-19 gestorben sind": [https://www.derstandard.at/story/200011…]
Aufgrund dieser Umstände wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Was sind die sachlichen Gründe für die Ablehnung des Antrages zur Obduktion von Corona-Todesfällen?
2) Ist das BMSGPK etwa nicht daran interessiert, die tatsächliche Gefährlichkeit von COVID-19 wissenschaftlich zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen?
3) Wie anders als durch Obduktionen soll nach Anschauung des BMSGPK die tatsächliche Todesursache - und damit die tatsächliche Gefährlichkeit von COVID-19 - bei Verstorbenen festgestellt werden, welche positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?
4) Im Hinblick darauf, dass durch Obduktionen die genauen physiologischen Wirkungen von COVID-19 festgestellt und dadurch auch (bessere) Behandlungsmethoden gefunden werden könnten (was ja Interesse der österreichischen Bevölkerung wäre): Ist das BMSGPK etwa nicht daran interessiert, dass (bessere) Behandlungsmethoden für COVID-19 gefunden werden?
5) Falls Frage 4 bejaht wird: Was sind die Gründe dafür, dass das BMSGPK nicht daran interessiert ist, dass (bessere) Behandlungsmethoden für COVID-19 gefunden werden?
6) Falls Frage 4 verneint wird: Durch welche Maßnahmen fördert das BMSGPK das Finden (besserer) Behandlungsmethoden für COVID-19?
7) Wie wird festgestellt, ob jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" (dass also COVID-19 die primäre Todesursache) ist?
8) Wer sind die Fachleute, welche die Kriterien dafür, ob jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" (dass also COVID-19 die primäre Todesursache) ist, festgelegt haben?
9) Was sind die evidenzbasierten Kriterien dafür, dass jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" ist (dass also COVID-19 die primäre Todesursache war)?
10) Sind Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar?
11) Falls Frage 10 bejaht wird: Wo sind die Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar?
12) Falls Frage 11 verneint wird: Wird das BMSGPK die Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar machen, damit diese überprüft werden können?
13) Falls die Frage 12 verneint wird: Aus welchen Gründen werden die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache nicht öffentlich verfügbar gemacht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt.
Mit freundlichen Grüßen,
R.Antragsteller/in
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. April 2020
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24. Juni 2020
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