Töten von Kücken

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Hühnerkücken werden jedes Jahr in Österreich bereits in den Brütereien getötet und nicht aufgezogen?
Wie werden Sie getötet?

Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch Schreddern oder andere mechanische Methoden getötet?
Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch Ersticken mit Co2-Gas getötet?
Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch andere Methoden getötet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Töten von Kücken [#1990]
Datum
24. Juni 2020 17:31
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Hühnerkücken werden jedes Jahr in Österreich bereits in den Brütereien getötet und nicht aufgezogen? Wie werden Sie getötet? Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch Schreddern oder andere mechanische Methoden getötet? Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch Ersticken mit Co2-Gas getötet? Wie viele Kücken werden jedes Jahr durch andere Methoden getötet?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
24. Juni 2020 17:31
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at