COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Aufgrund der Berichterstattung der Medien im Kontext der "Corona-Krise" stellen sich eine Reihe von Fragen zum amtlichen Dashboard des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) [https://info.gesundheitsministerium.at/…].

Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Im Hinblick darauf, dass die Unterscheidung zwischen Test-Positiven und tatsächlich Infizierten medizinisch äußerst relevant ist: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlich Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Infizierten informiert wird?

2)
Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Infizierten informieren?

3)
Die Unterscheidung zwischen Infizierten und tatsächlich Erkrankten ist ebenso medizinisch äußerst relevant. Insbesondere ist dies relevant für die Beurteilung der Gefährlichkeit einer Infektion durch das SARS-CoV-2-Virus. Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informiert wird?

4)
Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informieren?

5)
Im Hinblick darauf, dass erst durch Information über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests seriös beurteilt werden kann, ob tatsächlich ein epidemiologisch signifikantes Infektionsgeschehen oder aber lediglich eine sogenannte Labor-Pandemie vorliegt: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests informiert wird?

6)
Im Hinblick darauf, dass erst durch Inbezugsetzung eine seriöse Beurteilung des Infektionsgeschehens möglich ist (aber auch im Hinblick auf die Fehlerrate des PCR-Tests): Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der Test-Positiven pro 1000 Getestete informiert wird?

7)
Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK betreffend der Auslastung der Normal- und Intensivbetten nicht ausgewiesen ist, welcher Anteil der Bettenbelegung durch die COVID-19-Erkrankung verursacht ist?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der Berichterstattung der Medien im Kontext der "Corona-Krise" stellen sich…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard [#2052]
Datum
23. September 2020 12:31
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der Berichterstattung der Medien im Kontext der "Corona-Krise" stellen sich eine Reihe von Fragen zum amtlichen Dashboard des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) [https://info.gesundheitsministerium.at/dashboard_Hosp.html?l=de]. Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Im Hinblick darauf, dass die Unterscheidung zwischen Test-Positiven und tatsächlich Infizierten medizinisch äußerst relevant ist: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlich Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Infizierten informiert wird? 2) Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Infizierten informieren? 3) Die Unterscheidung zwischen Infizierten und tatsächlich Erkrankten ist ebenso medizinisch äußerst relevant. Insbesondere ist dies relevant für die Beurteilung der Gefährlichkeit einer Infektion durch das SARS-CoV-2-Virus. Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informiert wird? 4) Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informieren? 5) Im Hinblick darauf, dass erst durch Information über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests seriös beurteilt werden kann, ob tatsächlich ein epidemiologisch signifikantes Infektionsgeschehen oder aber lediglich eine sogenannte Labor-Pandemie vorliegt: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests informiert wird? 6) Im Hinblick darauf, dass erst durch Inbezugsetzung eine seriöse Beurteilung des Infektionsgeschehens möglich ist (aber auch im Hinblick auf die Fehlerrate des PCR-Tests): Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der Test-Positiven pro 1000 Getestete informiert wird? 7) Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK betreffend der Auslastung der Normal- und Intensivbetten nicht ausgewiesen ist, welcher Anteil der Bettenbelegung durch die COVID-19-Erkrankung verursacht ist? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesm…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard [#2052] [20200923-123628173/20201005-125833145]
Datum
5. Oktober 2020 12:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
286,8 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Derzeit stehen uns lediglich die folgenden Informationen zur Verfügung: https://info.gesundheitsministerium.at/ https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Dashboard.html Das Dashboard des Gesundheitsministeriums stellt der Öffentlichkeit aktuelle Zahlen zur Entwicklung der COVID-Erkrankungen in Österreich zur Verfügung. Die Zahlen dazu kommen aus dem Epidemiologischen Meldesystem EMS. In diese Datenbank werden von den untersuchenden Laboren die positiven Testungen gemeldet (zumeist über Schnittstellen, teilweise aber auch händisch) und von den Gesundheitsbehörden in den Bezirksverwaltungsbehörden validiert. Diese Zahlen werden laufend aktualisiert und können auf der Webseite des Bundesministeriums eingesehen werden: https://info.gesundheitsministerium.at/ An Verbesserungen der Transparenz, Erweiterung und Genauigkeit der Daten wird laufend gearbeitet. Dementsprechend wird die Webseite alsbald angepasst. Sollten Sie weitere Anliegen haben wenden Sie sich bitte direkt an die Stellen von denen wir unsere Quellen für das Dashboard beziehen (sind auf der Webseite angeführt).
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Durch die von Ihnen angegebenen Hinweise wird keine der im Auskunftsbegehren gestell…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard [#2052] [20200923-123628173/20201005-125833145] [#2052]
Datum
5. Oktober 2020 19:37
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Durch die von Ihnen angegebenen Hinweise wird keine der im Auskunftsbegehren gestellten Fragen beantwortet. Aus diesem Grunde ersuche ich erneut höflichst um Beantwortung der im Zuge dieses Auskunftsbegehrens (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) gestellten Fragen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft habe ich bereits am 23. September die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Mein Auskunftsbegehren „COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard“ vom 23.09.2020 (#2…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard [#2052] [20200923-123628173/20201005-125833145] [#2052]
Datum
4. April 2021 13:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mein Auskunftsbegehren „COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard“ vom 23.09.2020 (#2052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum heutigen Tage nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen, R.Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_2052_von_2020-09-23__2021-04-04__anonymisiert.pdf Anfragenr: 2052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mitteilung (teilweise Auskunftserteilung)
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Mitteilung (teilweise Auskunftserteilung)
Datum
21. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
21. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
AW: Bescheid [#2052] Sehr geehrteAntragsteller/in Da die Frage 2 meiner Anfrage "COVID-19: Fragen zum amtlichen D…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Bescheid [#2052]
Datum
15. Mai 2022 15:10
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da die Frage 2 meiner Anfrage "COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard" vom 23.09.2020 (#2052) offenbar missverstanden wurde, wurde per Datum vom 15.05.2022 ein neues Auskunftsbegehren eingebracht: https://fragdenstaat.at/a/2650 Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 2052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>