COVID-19: Fragen zum amtlichen Dashboard
Sehr geehrteAntragsteller/in
Aufgrund der Berichterstattung der Medien im Kontext der "Corona-Krise" stellen sich eine Reihe von Fragen zum amtlichen Dashboard des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) [https://info.gesundheitsministerium.at/…].
Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1)
Im Hinblick darauf, dass die Unterscheidung zwischen Test-Positiven und tatsächlich Infizierten medizinisch äußerst relevant ist: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlich Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Infizierten informiert wird?
2)
Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Infizierten informieren?
3)
Die Unterscheidung zwischen Infizierten und tatsächlich Erkrankten ist ebenso medizinisch äußerst relevant. Insbesondere ist dies relevant für die Beurteilung der Gefährlichkeit einer Infektion durch das SARS-CoV-2-Virus. Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informiert wird?
4)
Wo kann sich die Öffentlichkeit über die Zahl der tatsächlich Erkrankten informieren?
5)
Im Hinblick darauf, dass erst durch Information über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests seriös beurteilt werden kann, ob tatsächlich ein epidemiologisch signifikantes Infektionsgeschehen oder aber lediglich eine sogenannte Labor-Pandemie vorliegt: Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests informiert wird?
6)
Im Hinblick darauf, dass erst durch Inbezugsetzung eine seriöse Beurteilung des Infektionsgeschehens möglich ist (aber auch im Hinblick auf die Fehlerrate des PCR-Tests): Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK nicht über die Zahl der Test-Positiven pro 1000 Getestete informiert wird?
7)
Was sind die Gründe dafür, dass im amtlichen Dashboard des BMSGPK betreffend der Auslastung der Normal- und Intensivbetten nicht ausgewiesen ist, welcher Anteil der Bettenbelegung durch die COVID-19-Erkrankung verursacht ist?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. September 2020
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18. November 2020
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