Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns)
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen?
Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen?
In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und aus welchen Gründen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. November 2020
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4. Januar 2021
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