Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte teilen Sie den Inhalt der fachlichen Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 479/2020, mit.

In der veröffentlichten rechtlichen Begründung zur genannten Verordnung wird auf diese fachliche Begründung verwiesen. So heißt es auf Seite 2: "Die bisher gesetzten Maßnahmen der COVID-19-SchuMaV erwiesen sich im Beobachtungszeitraum als nicht ausreichend (siehe dazu die fachliche Begründung)." Die Notwendigkeit der NotMV und damit die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen wird durch Verweis auf die fachliche Begründung argumentiert, ohne diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Ich ersuche daher um Übermittlung dieser fachlichen Begründung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    29. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV [#2140]
Datum
4. Dezember 2020 16:26
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte teilen Sie den Inhalt der fachlichen Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 479/2020, mit. In der veröffentlichten rechtlichen Begründung zur genannten Verordnung wird auf diese fachliche Begründung verwiesen. So heißt es auf Seite 2: "Die bisher gesetzten Maßnahmen der COVID-19-SchuMaV erwiesen sich im Beobachtungszeitraum als nicht ausreichend (siehe dazu die fachliche Begründung)." Die Notwendigkeit der NotMV und damit die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen wird durch Verweis auf die fachliche Begründung argumentiert, ohne diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich ersuche daher um Übermittlung dieser fachlichen Begründung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so rasch w…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV [#2140] [20201207-094814104/20201218-132212140]
Datum
18. Dezember 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
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11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so rasch wie möglich beantwortet. Wir bedauern sehr, dass es aufgrund der großen Anzahl von Anfragen zu der überlangen Bearbeitungsdauer geführt hat.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in einleitend dürfen wir um Verständnis für die verspätete Rückmeldung bitten, die der a…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV [#2140] [20201207-094814104/20201218-132212046]
Datum
15. Februar 2021 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in einleitend dürfen wir um Verständnis für die verspätete Rückmeldung bitten, die der aktuell hohen Arbeitsbelastung den zuständigen Abteilungen geschuldet ist. Da die Veröffentlichung der umfangreichen fachlichen Begründung nicht vorgesehen ist, können wir Ihnen diese nicht in vollständigem Ausmaß zukommen lassen. Ein Recht auf Akteneinsicht sieht das Auskunftspflichtgesetz nicht vor. Wir dürfen Ihnen zu Ihrer Anfrage jedoch die wichtigsten Eckpunkte der fachlichen Begründung zu dem von Ihnen erfragten Punkt wie folgt zusammenfassen: • Die 7-Tagesinzidenz für die österreichische Bevölkerung des Zeitraums 5.11. bis 11.11.2020 belief sich auf 527,9 Fälle pro 100.000 Einwohner (Steigerung im Gegensatz zum vorherigen Betrachtungszeitraum). • Die geschätzte Steigerungsrate lag im Zeitraum von 29.10. bis 10.11.2020 bei 2,4 % im Vergleich zu einer Steigerungsrate für den Zeitraum 23.10. bis 4.11.2020 von 6,9 %. • Die effektive Reproduktionszahl (Reff) lag zuletzt bei 1,2 (per 10.11.2020 basierend auf den Zeitraum (29.10. bis 10.11.2020) im Vergleich einer effektiven Reproduktionszahl (Reff) von 1,33 für die Zeitperiode 23.10. bis 4.11.202. • Die 7-Tagesinzidenz der über 64-jährigen österreichischen Bevölkerung des Zeitraums 5.11. bis 11.11.2020 belief sich auf 451 Fälle pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu einer 7-Tagesinzidenz des Zeitraumes 2.11. bis 8.11.2020 (KW 45) von 389,2 pro 100.000 Einwohner. • Das Durchschnittsalter stieg kontinuierlich seit KW 40. • Absinken des Anteils an Fällen mit geklärter Quelle auf 23%, wobei geklärte Fälle sich insb. auf haushaltsassoziierte Cluster bezogen. Die Datenlage wurde in Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen wie folgt beurteilt: Aufgrund der analysierten Daten aus der epidemiologischen Lage sowie der Cluster Analyse ließ sich ein Rückgang der Steigerungsraten auf hohem, systemkritischen Niveau beobachten. Der erwartete Effekt eines Rückgangs der Verbreitung konnte durch die zuvor gesetzten Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße festgestellt werden. Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems (insb. Intensivversorgung) war daher nach wie vor akut gegeben. Eine Kontrolle der Epidemie konnte nur durch weitere kollektive Maßnahmen zur Reduktion der Kontakte kontrolliert werden. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass durch die Eigenschaften des Erregers mit einer bis zu dreiwöchigen Zeitverzögerung zu rechnen ist. Laut Prognoserechnungen wurde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mir einer Überschreitung des Signalwerts von 33% gerechnet. Die Expert*innen sahen daher Gefahr im Verzug und empfahlen aufgrund der zu erwartenden Verzögerung die zeitnahe Setzung von Maßnahmen. Ziel dieser sei die Senkung von R(eff) auf deutlich unter 1,0. Wir hoffen mit diesen Ausführungen zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Beste Grüße