Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz gab es seit 2005 jährlich?
- wie viele davon wurden genehmigt?
- wie viele davon wurden abgelehnt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    15. April 2021
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Michael Mayrhofer
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Michael Mayrhofer
Betreff
Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz [#2195]
Datum
18. Februar 2021 22:08
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz gab es seit 2005 jährlich? - wie viele davon wurden genehmigt? - wie viele davon wurden abgelehnt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Michael Mayrhofer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mayrhofer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Mayrhofer
Bundesministerium für Inneres
GZ 2021-0.129.665 Sehr geehrter Herr Mayrhofer! Da die Abteilung III/3 im BMI für die Beantwortung von allfällig…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz [#2195]
Datum
26. Februar 2021 14:28
Status
Warte auf Antwort
GZ 2021-0.129.665 Sehr geehrter Herr Mayrhofer! Da die Abteilung III/3 im BMI für die Beantwortung von allfälligen Fragen die Personalien des Anfragenden benötigt, werden Sie ersucht, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Michael Mayrhofer
Sehr geehrte<< Anrede >> bevor ich Ihnen meinen Lichtbildausweis überliefere, würde ich gerne wissen:…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Michael Mayrhofer
Betreff
Re: WG: Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz [#2195]
Datum
27. Februar 2021 16:50
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bevor ich Ihnen meinen Lichtbildausweis überliefere, würde ich gerne wissen: zu welchen Zwecken benötigen sie das zu diesem Zeitpunkt? Ich stelle diese Anfrage als freier Journalist und beabsichtige, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftsgeber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen Michael Mayrhofer Anfragenr: 2195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mayrhofer << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
GZ 2021-0.129.665 Sehr geehrter Herr Mayrhofer, zu der von ihnen beantragten Auskunft darf folgendes mitgeteilt …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Exportanträge für Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialgesetz [#2195]
Datum
1. April 2021 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
GZ 2021-0.129.665 Sehr geehrter Herr Mayrhofer, zu der von ihnen beantragten Auskunft darf folgendes mitgeteilt werden: Gemäß § 1 Abs. 2 Auskunftspflichtgesetz sind Auskünfte nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Eine, wie von Ihnen verlangt, "statistische Auswertung über Anträge - spezifischerweise - Bewilligungs- und Verweigerungszahlen für die letzten 15 Jahre" existiert nicht. Die von ihnen verlangten Informationen müssten zum Zweck der Erfüllung der Auskunftsplicht erst beschafft werden. Dies ist nicht ohne wesentliche Beeinträchtigung der übrigen Verwaltungsabläufe möglich. Im konkreten Fall müsste im Hinblick auf die gesetzliche Lage ein Bescheid gemäß Auskunftspflichtgesetz erlassen werden. Sollten sie auf einem Bescheid bestehen, wäre ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen