Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern sehr, dass es aufgrund der sehr vielen Anfragen zur Verzögerung in der Beantwortung kommt.
Die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen ist uneingeschränkt möglich.
In diesem Fall ist man von der zehntägigen Heimquarantäne sowie einer verpflichtenden Testung befreit.
Der besonders berücksichtigungswürdige Grund im familiären Kreis muss bei der Kontrolle nachgewiesen werden, beispielsweise durch Vorweisen eines der folgenden Dokumente:
− Kopie Sterbeurkunde
− Begräbniseinladung
− Krankenhausbestätigung
− Kopie Geburtsurkunde
− Betätigung Geburtstermin
− Ärztliche Attests
Diese Bestimmung gilt für die Einreise und Wiedeeinreise.
Ungeachtet dessen müssen die sonstigen gesetzlich geltenden Einreisebestimmungen nach Österreich (z.B. Visa- und Aufenthaltsbestimmungen) eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Innenministeriums.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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