4. Novelle der 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Im §14 (Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit) wird im Absatz 6 für die teilnehmenden Kinder (ab 10) und Jugendlichen in geschlossenen Räumen ein Test verlangt.
Ist ein aktueller Testnachweis aus der Schule ausreichend?
Für die schulische Nachmittagsbetreuung genügt er ja.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2021
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13. Mai 2021
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