Unbegründete Erlaubnis von Gottesdiensten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich habe diesbzgl. bereits mehrere Anfragen an das Gesundheitsministerium gerichtet, jedoch nie eine Antwort erhalten. Bei Gottesdiensten hat es im Unterschied zu Kinos, Theatern, usw. bereits nachweislich Infektionen gegeben. Scheinbar fußt die Entscheidung, Gottesdienste unabhängig von der Pandemie-Situation zu erlauben, auf der Religionsfreiheit, die in der Verfassung festgeschrieben steht. Allerdings ist dort nicht definiert, über welchen Kommunikationskanal Gottesdienste abzuhalten sind. Es ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit, wenn man Gottesdienste nur noch per Videokonferenz abhalten darf. Den Schülern wird das schließlich auch zugemutet, wo es eigentlich viel wichtiger wäre, dass wirklich vor Ort unterrichtet wird, was sich auch begründen lässt, im Vergleich zu den Gottesdiensten.

Ich fordere also nachwievor eine Erklärung für die durchgängig erlaubten Gottesdienste bzw. eine Einschränkung dieser auf Videokonferenzen. Auch im Lite-Lockdown müssen Kirchen geschlossen bleiben. Dass die Kirchen in den harten Lockdowns geschlossen waren fußt auch nur auf einer freiwilligen Entscheidung der Kirchen, was natürlich nicht reicht.

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    14. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Thomas Testor
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Thomas Testor
Betreff
Unbegründete Erlaubnis von Gottesdiensten [#2234]
Datum
19. März 2021 15:34
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich habe diesbzgl. bereits mehrere Anfragen an das Gesundheitsministerium gerichtet, jedoch nie eine Antwort erhalten. Bei Gottesdiensten hat es im Unterschied zu Kinos, Theatern, usw. bereits nachweislich Infektionen gegeben. Scheinbar fußt die Entscheidung, Gottesdienste unabhängig von der Pandemie-Situation zu erlauben, auf der Religionsfreiheit, die in der Verfassung festgeschrieben steht. Allerdings ist dort nicht definiert, über welchen Kommunikationskanal Gottesdienste abzuhalten sind. Es ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit, wenn man Gottesdienste nur noch per Videokonferenz abhalten darf. Den Schülern wird das schließlich auch zugemutet, wo es eigentlich viel wichtiger wäre, dass wirklich vor Ort unterrichtet wird, was sich auch begründen lässt, im Vergleich zu den Gottesdiensten. Ich fordere also nachwievor eine Erklärung für die durchgängig erlaubten Gottesdienste bzw. eine Einschränkung dieser auf Videokonferenzen. Auch im Lite-Lockdown müssen Kirchen geschlossen bleiben. Dass die Kirchen in den harten Lockdowns geschlossen waren fußt auch nur auf einer freiwilligen Entscheidung der Kirchen, was natürlich nicht reicht. Vielen Dank
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Testor <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Testor << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Testor