Unbegründete Erlaubnis von Gottesdiensten
Ich habe diesbzgl. bereits mehrere Anfragen an das Gesundheitsministerium gerichtet, jedoch nie eine Antwort erhalten. Bei Gottesdiensten hat es im Unterschied zu Kinos, Theatern, usw. bereits nachweislich Infektionen gegeben. Scheinbar fußt die Entscheidung, Gottesdienste unabhängig von der Pandemie-Situation zu erlauben, auf der Religionsfreiheit, die in der Verfassung festgeschrieben steht. Allerdings ist dort nicht definiert, über welchen Kommunikationskanal Gottesdienste abzuhalten sind. Es ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit, wenn man Gottesdienste nur noch per Videokonferenz abhalten darf. Den Schülern wird das schließlich auch zugemutet, wo es eigentlich viel wichtiger wäre, dass wirklich vor Ort unterrichtet wird, was sich auch begründen lässt, im Vergleich zu den Gottesdiensten.
Ich fordere also nachwievor eine Erklärung für die durchgängig erlaubten Gottesdienste bzw. eine Einschränkung dieser auf Videokonferenzen. Auch im Lite-Lockdown müssen Kirchen geschlossen bleiben. Dass die Kirchen in den harten Lockdowns geschlossen waren fußt auch nur auf einer freiwilligen Entscheidung der Kirchen, was natürlich nicht reicht.
Vielen Dank
Antwort verspätet
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Datum19. März 2021
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14. Mai 2021
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- Von
- Thomas Testor
- Betreff
- Unbegründete Erlaubnis von Gottesdiensten [#2234]
- Datum
- 19. März 2021 15:34
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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