Umsetzung DSM-RL (Urheberrechtsrichtlinie)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die DSM-RL ist mit 7. Juni in nationales Gesetz umzusetzen. Sie (Richtlinie (EU) 2019/790) wird sonst unmittelbar anwendbar, mit allen (negativen) Konsequenzen.

1. Wie weit ist der Gesetzgebungsprozess in Österreich diesbezüglich und
2. ist ein etwaiger Entwurf vorhanden und einsehbar?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    21. Juli 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umsetzung DSM-RL (Urheberrechtsrichtlinie) [#2289]
Datum
26. Mai 2021 10:34
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die DSM-RL ist mit 7. Juni in nationales Gesetz umzusetzen. Sie (Richtlinie (EU) 2019/790) wird sonst unmittelbar anwendbar, mit allen (negativen) Konsequenzen. 1. Wie weit ist der Gesetzgebungsprozess in Österreich diesbezüglich und 2. ist ein etwaiger Entwurf vorhanden und einsehbar?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann auch unsere Fachabteilung für das Urheberrecht dazu nicht mehr sagen, als …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Umsetzung DSM-RL (Urheberrechtsrichtlinie) [#2289]
Datum
26. Mai 2021 20:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann auch unsere Fachabteilung für das Urheberrecht dazu nicht mehr sagen, als dass gerade ein Ministerialentwurf vorbereitet wird der nach Fertigstellung zur allgemeinen Begutachtung versendet werden soll. Dieser wird im RIS und auf der Website des Parlaments für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Mit freundlichen Grüßen