Überregionale Stellenvermittlung durch das AMS

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Aktuelle und bisherige Anweisungen / Vorgaben des BMA bzw. des/der Arbeitsminister*in an das AMS bezüglich überregionale Stellenvermittlung

2. Wurden Rechtsexpertisen über Zulässigkeit / Umfang der überregionalen Stellenvermittlung im Haus erstellt oder extern in Auftrag gegeben? Was haben diese Expertisen gekostet? Bitte um Übermittlung der Expertisen (Anfrage als Watchdog gemäß EMRK / VwGH-Rechtsprechung für den Verein Aktive Arbeitslose Österreich)

3. In welchen Sitzungen des AMS Aufsichtsrats wurde die überregionale Stellenvermittlung besprochen. Bitte um Übermittlung der Sitzungsprotokolle.

4. Welche Interventionen zur Einführung / Ausbau / Verschärfung des überregionalen Stellenvermittlung hat es im BMA (bzw. bei entsprechenden Vorgängerministerien) von Interessensverbänden usw. hat es wann und von wem mit welchen Forderungen gegeben?
Mit welchen Interessensgruppen / Lobbyisten usw. wurden wann Gespräche mit welchem Inhalt / Ergebnis geführt?

5. Statistiken über die überregionale Stellenvermittlung:

Wie viele Zuweisungen wurden pro Jahr vom AMS getätigt?
Bitte um Aufschlüsselung nach
* Bundesland (als Ziel/Arbeitgeber bzw. als Herkunft der Zugewiesenen
* Geschlecht der Zugewiesenen / Vermittelten
* Altersklassen der Zugewiesenen / Vermittelten
* höchste abgeschlossene Ausbildung der Zugewiesenen / Vermittelten
* Staatsbürgerschaft Österreich und andere der Zugewiesenen / Vermittelten
* Branchen der Stellen
Wie viele Vermittlungen waren erfolgreich?
Wie lang war die durchschnittliche Dauer des Arbeitsverhältnisses?
Wie viele Einstellungen des AMS-Bezugs wurden vom AMS wegen angeblicher Vereitelung der überregionalen Stellenvermittlung ausgesprochen? Wieviele Sperren des AMS-Bezugs tatsächlich verhängt.
Wieviele Sperren wurden per Beschwerde beeinsprucht? Wie viele davon erfolgreich? / nicht erfolgreich?
Welche Kriterien für eine Nachsicht bei Sperren des AMS-Bezugs bei der überregionalen Vermittlung gibt es? Wurden diese geändert? Wann und in welcher Hinsicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    13. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Martin Mair (Aktive Arbeitslose Österreich)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Details
Von
Martin Mair (Aktive Arbeitslose Österreich)
Betreff
Überregionale Stellenvermittlung durch das AMS [#2334]
Datum
19. Juli 2021 18:21
An
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Aktuelle und bisherige Anweisungen / Vorgaben des BMA bzw. des/der Arbeitsminister*in an das AMS bezüglich überregionale Stellenvermittlung 2. Wurden Rechtsexpertisen über Zulässigkeit / Umfang der überregionalen Stellenvermittlung im Haus erstellt oder extern in Auftrag gegeben? Was haben diese Expertisen gekostet? Bitte um Übermittlung der Expertisen (Anfrage als Watchdog gemäß EMRK / VwGH-Rechtsprechung für den Verein Aktive Arbeitslose Österreich) 3. In welchen Sitzungen des AMS Aufsichtsrats wurde die überregionale Stellenvermittlung besprochen. Bitte um Übermittlung der Sitzungsprotokolle. 4. Welche Interventionen zur Einführung / Ausbau / Verschärfung des überregionalen Stellenvermittlung hat es im BMA (bzw. bei entsprechenden Vorgängerministerien) von Interessensverbänden usw. hat es wann und von wem mit welchen Forderungen gegeben? Mit welchen Interessensgruppen / Lobbyisten usw. wurden wann Gespräche mit welchem Inhalt / Ergebnis geführt? 5. Statistiken über die überregionale Stellenvermittlung: Wie viele Zuweisungen wurden pro Jahr vom AMS getätigt? Bitte um Aufschlüsselung nach * Bundesland (als Ziel/Arbeitgeber bzw. als Herkunft der Zugewiesenen * Geschlecht der Zugewiesenen / Vermittelten * Altersklassen der Zugewiesenen / Vermittelten * höchste abgeschlossene Ausbildung der Zugewiesenen / Vermittelten * Staatsbürgerschaft Österreich und andere der Zugewiesenen / Vermittelten * Branchen der Stellen Wie viele Vermittlungen waren erfolgreich? Wie lang war die durchschnittliche Dauer des Arbeitsverhältnisses? Wie viele Einstellungen des AMS-Bezugs wurden vom AMS wegen angeblicher Vereitelung der überregionalen Stellenvermittlung ausgesprochen? Wieviele Sperren des AMS-Bezugs tatsächlich verhängt. Wieviele Sperren wurden per Beschwerde beeinsprucht? Wie viele davon erfolgreich? / nicht erfolgreich? Welche Kriterien für eine Nachsicht bei Sperren des AMS-Bezugs bei der überregionalen Vermittlung gibt es? Wurden diese geändert? Wann und in welcher Hinsicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Mair Aktive Arbeitslose Österreich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Mair Aktive Arbeitslose Österreich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Mair (Aktive Arbeitslose Österreich)
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
2021-0.518.639-2-A - Antwortschreiben Anfrage n. Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Mair, im Anhang dürft…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Betreff
2021-0.518.639-2-A - Antwortschreiben Anfrage n. Auskunftspflichtgesetz
Datum
7. Oktober 2021 07:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, im Anhang dürften wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz vom 19. Juli 2021 ("Überregionale Stellenvermittlung durch das AMS") übermitteln. Mit freundlichen Grüßen,