"Obsorgeberechtigter Elternteil"
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Verstehe ich die Kinderrechte, die ja in Österreich in der Verfassung stehen, eigentlich richtig, daß eigentlich die Kinder Obsorgeberechtigt und auch Erziehungsberechtigt sind und die Eltern bzw der Staat dazu verpflichtet sind das zu gewährleisten und "Obsorgeberechtigter Elternteil" eigentlich irreführender Unsinn ist? Auch was den Artikel 9 Punkt 3 der Kinderrechte betrifft. Also, daß es die Aufgabe des mit der Obsorge betrauten Elternteils ist sich um direkte und persönliche Kontakte der Kinder zu beiden Eltern zu kümmern wenn die Kinder nur bei einem Elternteil wohnen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. August 2021
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1. Oktober 2021
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