"Obsorgeberechtigter Elternteil"
Verstehe ich die Kinderrechte, die ja in Österreich in der Verfassung stehen, eigentlich richtig, daß eigentlich die Kinder Obsorgeberechtigt und auch Erziehungsberechtigt sind und die Eltern bzw der Staat dazu verpflichtet sind das zu gewährleisten und "Obsorgeberechtigter Elternteil" eigentlich irreführender Unsinn ist? Auch was den Artikel 9 Punkt 3 der Kinderrechte betrifft. Also, daß es die Aufgabe des mit der Obsorge betrauten Elternteils ist sich um direkte und persönliche Kontakte der Kinder zu beiden Eltern zu kümmern wenn die Kinder nur bei einem Elternteil wohnen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. August 2021
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1. Oktober 2021
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- Von
- Paul Enzinger
- Betreff
- "Obsorgeberechtigter Elternteil" [#2344]
- Datum
- 6. August 2021 22:55
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Betreff
- AW: "Obsorgeberechtigter Elternteil" [#2344]
- Datum
- 7. September 2021 15:38
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Betreff
- GZ 2021-0.677.464; Auskunftspflichtgesetz; Obsorge und Kinderrechte; UN-Kinderrechtskonvention
- Datum
- 9. November 2021 05:55
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Betreff
- GZ 2021-0.844.372; Auskunftspflichtgesetz; Obsorge und Kinderrechte; UN-Kinderrechtskonvention
- Datum
- 5. Januar 2022 09:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Betreff
- GZ 2021-0.844.372; Auskunftspflichtgesetz; Obsorge und Kinderrechte; UN-Kinderrechtskonvention
- Datum
- 5. Januar 2022 09:54
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