Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ich ersuche um Auskunft, wie hoch die Einnahmen aus Zahlungen von Insassen und Insassinnen der Justizvollzugsanstalten für geführte Telefongespräche in den Jahren 2019 und 2020 waren. Weiters beantrage ich Auskunft für Einnahmen aus dem Jahr 2021, soweit diese bislang vorliegen.

Weiters ersuche ich um Auskunft, ob bzw. wieviel Gewinn (Einnahmen abzüglich der verursachten Kosten) durch diese Leistungen in den Jahren 2019 und 2020 erwirtschaftet wurde, und wie diese Gelder verwendet wurden bzw. in welches Budget diese fließen.

Weiters ersuche ich um Auskunft, ob die Telefongespräche in den JVAs durch ein bestimmtes Unternehmen abgewickelt werden, und falls ja, beantrage ich Auskunft zum Namen des Unternehmens; das Datum der Vertragsunterzeichnung; ob der Zuschlag im Zuge einer Ausschreibung erfolgt ist; und ob bzw. in welcher Art bzw. nach welchem Schlüssel dieses Unternehmen an den Zahlungen der Insassinnen und Insassen partizipiert.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    14. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten [#2357]
Datum
19. August 2021 19:19
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich ersuche um Auskunft, wie hoch die Einnahmen aus Zahlungen von Insassen und Insassinnen der Justizvollzugsanstalten für geführte Telefongespräche in den Jahren 2019 und 2020 waren. Weiters beantrage ich Auskunft für Einnahmen aus dem Jahr 2021, soweit diese bislang vorliegen. Weiters ersuche ich um Auskunft, ob bzw. wieviel Gewinn (Einnahmen abzüglich der verursachten Kosten) durch diese Leistungen in den Jahren 2019 und 2020 erwirtschaftet wurde, und wie diese Gelder verwendet wurden bzw. in welches Budget diese fließen. Weiters ersuche ich um Auskunft, ob die Telefongespräche in den JVAs durch ein bestimmtes Unternehmen abgewickelt werden, und falls ja, beantrage ich Auskunft zum Namen des Unternehmens; das Datum der Vertragsunterzeichnung; ob der Zuschlag im Zuge einer Ausschreibung erfolgt ist; und ob bzw. in welcher Art bzw. nach welchem Schlüssel dieses Unternehmen an den Zahlungen der Insassinnen und Insassen partizipiert. Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Mathias Huter Forum Informationsfreiheit <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter Forum Informationsfreiheit << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Huter, wir haben Ihr E-Mail mit Ihrer Anfrage erhalten und an die Fachabteilung II2 im Bundesm…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten [#2357]
Datum
23. August 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, wir haben Ihr E-Mail mit Ihrer Anfrage erhalten und an die Fachabteilung II2 im Bundesministerium für Justiz zur Beantwortung (im Umfang des Auskunftspflichtgesetzes) weitergeleitet. Bitte verwenden Sie in Zukunft die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> weil die Adresse mit der Altdomäne "bmvrdj.gv.at" mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Huter, aus der zuständigen Fachabteilung in der Generaldirektion für den Strafvollzug und den V…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten [#2357]
Datum
7. September 2021 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, aus der zuständigen Fachabteilung in der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (BMJ) haben wir zu Ihrer Anfrage folgende Informationen erhalten: Frage 1: Ich ersuche um Auskunft, wie hoch die Einnahmen aus Zahlungen von Insassen und Insassinnen der Justizvollzugsanstalten für geführte Telefongespräche in den Jahren 2019 und 2020 waren. Weiters beantrage ich Auskunft für Einnahmen aus dem Jahr 2021, soweit diese bislang vorliegen. Antwort 1: Der gesamte österreichische Strafvollzug hat keine Einnahmen aus der Insass*innentelefonie und werden solche ausschließlich durch die Fa. PKE erzielt. Frage 2: Weiters ersuche ich um Auskunft, ob bzw. wieviel Gewinn (Einnahmen abzüglich der verursachten Kosten) durch diese Leistungen in den Jahren 2019 und 2020 erwirtschaftet wurde, und wie diese Gelder verwendet wurden bzw. in welches Budget diese fließen. Antwort 2: Wie zu Frage 1 ausgeführt, werden keine Einnahmen erwirtschaftet, sohin gibt es keinen dementsprechenden Gewinn, welcher in das Budget fließen kann. Frage 3: Weiters ersuche ich um Auskunft, ob die Telefongespräche in den JVAs durch ein bestimmtes Unternehmen abgewickelt werden, und falls ja, beantrage ich Auskunft zum Namen des Unternehmens; das Datum der Vertragsunterzeichnung; ob der Zuschlag im Zuge einer Ausschreibungerfolgt ist; und ob bzw. in welcher Art bzw. nach welchem Schlüssel dieses Unternehmen an den Zahlungen der Insassinnen und Insassen partizipiert. Antwort 3: Die Insass*innentelefonie wird seit 1. Juli 2015 von einem einheitlichen Betreiber angeboten. Hierbei handelt es sich um die Fa. PKE. Bei einer von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführten Ausschreibung zur Senkung und bundesweit einheitlichen Gestaltung der Telefonkosten für Inlands- und Auslandsgespräche der Insassen, erhielt diese Firma als Billigstbieter den Zuschlag (Anm. vgl. auch https://www.e-beschaffung.at/bekanntmac…). Die Fa. PKE ist seit 01.01.2015 vertraglich dazu verpflichtet, in allen Justizanstalten ein einheitliches System zur Durchführung der Insassentelefonie zu den in der Ausschreibung vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Kontaktdaten: PKE Electronics GmbH Zentrale Wien Computerstraße 6, 1100 Wien +43 50150 0 , +43 50150 1022 <<E-Mail-Adresse>> www.pke.at Die Telefongebühren sind von den Insass*innen zu bezahlen. Diese können nur telefonieren, wenn die Kosten durch ihr jeweiliges Telefonkonto gedeckt sind. Die Buchung auf dieses Konto erfolgt ausschließlich per Gefangenengelderverrechnung (GGV). Überweisungen von Dritten auf ein Telefonkonto eines oder einer Insass*in sind seit der Umstellung auf einen österreichweiten einzigen Telefonanbieter für die Insass*innentelefonie nicht mehr möglich. Seit der Umstellung auf das einheitliche System der Insass*innentelefonie im Jahr 2015 ist auch die Verwendung von Telefonwertkarten und Telefoncodes als Geldersatz nicht mehr möglich. Insassen*innen, welche dieses System nützen wollen und nach Prüfung sowie Genehmigung dürfen, schließen einen Vertrag mit der Firma PKE. So wird, wie beschrieben, durch die Insass*innen per IVV Konto - Geld auf das jeweilige Kundenkonto bei der Firma PKE überwiesen. Dem Bundesministerium für Justiz bzw. der Generaldirektion für den Strafvollzug liegen daher keine Daten zu Umsätzen oder Einnahmen vor, auch nicht über die Höhe von Umsätzen oder Gewinnen der Fa. PKE durch dieses Modell. Bundesministerium für Justiz Sektion III Kompetenzstelle Parlamentskoordination und Rechtsschutz Mag. Thomas Köberl Leiter der Kompetenzstelle +43 1 521 52-2179 Museumstraße 7, 1070 Wien, Österreich <<E-Mail-Adresse>> bmj.gv.at
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrt<< Anrede >> Verspätet möchte ich mich für Ihre umfassende Beantwortung meiner Anfrage zu …
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten [#2357]
Datum
1. Februar 2022 09:08
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Verspätet möchte ich mich für Ihre umfassende Beantwortung meiner Anfrage zu Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten im Herbst bedanken. Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 2357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2357/
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Huter, das kommt selten vor und freut uns! Ich leite den Dank gerne an die Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Einnahmen aus Telefongesprächen in Justizvollzugsanstalten [#2357]
Datum
1. Februar 2022 10:47
Status
Sehr geehrter Herr Huter, das kommt selten vor und freut uns! Ich leite den Dank gerne an die Fachabteilung weiter! Alles Gute, Thomas Köberl Bundesministerium für Justiz Sektion III Kompetenzstelle Parlamentskoordination und Rechtsschutz Mag. Thomas Köberl Leiter der Kompetenzstelle +43 1 521 52-2179 Museumstraße 7, 1070 Wien, Österreich <<E-Mail-Adresse>> bmj.gv.at