Sehr geehrter Herr Huter,
aus der zuständigen Fachabteilung in der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (BMJ) haben wir zu Ihrer Anfrage folgende Informationen erhalten:
Frage 1:
Ich ersuche um Auskunft, wie hoch die Einnahmen aus Zahlungen von Insassen und Insassinnen der Justizvollzugsanstalten für geführte Telefongespräche in den Jahren 2019 und 2020 waren. Weiters beantrage ich Auskunft für Einnahmen aus dem Jahr 2021, soweit diese bislang vorliegen.
Antwort 1:
Der gesamte österreichische Strafvollzug hat keine Einnahmen aus der Insass*innentelefonie und werden solche ausschließlich durch die Fa. PKE erzielt.
Frage 2:
Weiters ersuche ich um Auskunft, ob bzw. wieviel Gewinn (Einnahmen abzüglich der verursachten Kosten) durch diese Leistungen in den Jahren 2019 und 2020 erwirtschaftet wurde, und wie diese Gelder verwendet wurden bzw. in welches Budget diese fließen.
Antwort 2:
Wie zu Frage 1 ausgeführt, werden keine Einnahmen erwirtschaftet, sohin gibt es keinen dementsprechenden Gewinn, welcher in das Budget fließen kann.
Frage 3:
Weiters ersuche ich um Auskunft, ob die Telefongespräche in den JVAs durch ein bestimmtes Unternehmen abgewickelt werden, und falls ja, beantrage ich Auskunft zum Namen des Unternehmens; das Datum der Vertragsunterzeichnung; ob der Zuschlag im Zuge einer Ausschreibungerfolgt ist; und ob bzw. in welcher Art bzw. nach welchem Schlüssel dieses Unternehmen an den Zahlungen der Insassinnen und Insassen partizipiert.
Antwort 3:
Die Insass*innentelefonie wird seit 1. Juli 2015 von einem einheitlichen Betreiber angeboten. Hierbei handelt es sich um die Fa. PKE. Bei einer von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführten Ausschreibung zur Senkung und bundesweit einheitlichen Gestaltung der Telefonkosten für Inlands- und Auslandsgespräche der Insassen, erhielt diese Firma als Billigstbieter den Zuschlag (Anm. vgl. auch
https://www.e-beschaffung.at/bekanntmac…). Die Fa. PKE ist seit 01.01.2015 vertraglich dazu verpflichtet, in allen Justizanstalten ein einheitliches System zur Durchführung der Insassentelefonie zu den in der Ausschreibung vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten:
PKE Electronics GmbH
Zentrale Wien
Computerstraße 6, 1100 Wien
+43 50150 0 , +43 50150 1022
<<E-Mail-Adresse>> www.pke.at
Die Telefongebühren sind von den Insass*innen zu bezahlen. Diese können nur telefonieren, wenn die Kosten durch ihr jeweiliges Telefonkonto gedeckt sind. Die Buchung auf dieses Konto erfolgt ausschließlich per Gefangenengelderverrechnung (GGV). Überweisungen von Dritten auf ein Telefonkonto eines oder einer Insass*in sind seit der Umstellung auf einen österreichweiten einzigen Telefonanbieter für die Insass*innentelefonie nicht mehr möglich. Seit der Umstellung auf das einheitliche System der Insass*innentelefonie im Jahr 2015 ist auch die Verwendung von Telefonwertkarten und Telefoncodes als Geldersatz nicht mehr möglich.
Insassen*innen, welche dieses System nützen wollen und nach Prüfung sowie Genehmigung dürfen, schließen einen Vertrag mit der Firma PKE. So wird, wie beschrieben, durch die Insass*innen per IVV Konto - Geld auf das jeweilige Kundenkonto bei der Firma PKE überwiesen.
Dem Bundesministerium für Justiz bzw. der Generaldirektion für den Strafvollzug liegen daher keine Daten zu Umsätzen oder Einnahmen vor, auch nicht über die Höhe von Umsätzen oder Gewinnen der Fa. PKE durch dieses Modell.
Bundesministerium für Justiz
Sektion III
Kompetenzstelle Parlamentskoordination und Rechtsschutz
Mag. Thomas Köberl
Leiter der Kompetenzstelle
+43 1 521 52-2179
Museumstraße 7, 1070 Wien, Österreich
<<E-Mail-Adresse>>
bmj.gv.at