Liste klimaschädlicher Subventionen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Umweltinformationsgesetz bzw. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

1. Welche möglicherweise umweltschädlichen direkten oder indirekten Subventionen (wie beispielsweise Steuerprivilegien) sind bekannt?
2. Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an?

3. Welche Dokumente zum Thema umwelt- oder klimaschädliche Subventionen wurden an die sogegnannte Taskforce für die Ökosteuerreform übermittelt?
4. Welche Daten waren in diesen Dokumenten enthalten?
5. Was waren die Inhalte dieser Dokumente im Wortlaut?

Ich beantrage eine Beantwortung dieser Anfrage per E-Mail und eine Übermittlung der Informationen laut § 5 UIG möglichst in digitaler Originalform. Sollten diese Dokumente tabellarische Daten enthalten haben beantrage ich deren Übermittlung in maschinenlesbarer Form, beispielsweise als Excel- oder CSV-Tabellen.

Ich beantrage weiters nach § 5. (6) die Beantwortung zumindest der Fragen 3, 4 und 5 innerhalb von zwei Wochen, da diese sich auf vorhandene Dokumente bezieht, für deren Aufstellung keine zusätzlichen Recherchen nötig sein sollten.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß UIG bzw. § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    26. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gemäß Umweltinformationsgesetz bzw. §§ 2, 3 Auskunftsp…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Liste klimaschädlicher Subventionen [#2395]
Datum
1. Oktober 2021 13:59
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gemäß Umweltinformationsgesetz bzw. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: 1. Welche möglicherweise umweltschädlichen direkten oder indirekten Subventionen (wie beispielsweise Steuerprivilegien) sind bekannt? 2. Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. Welche Dokumente zum Thema umwelt- oder klimaschädliche Subventionen wurden an die sogegnannte Taskforce für die Ökosteuerreform übermittelt? 4. Welche Daten waren in diesen Dokumenten enthalten? 5. Was waren die Inhalte dieser Dokumente im Wortlaut? Ich beantrage eine Beantwortung dieser Anfrage per E-Mail und eine Übermittlung der Informationen laut § 5 UIG möglichst in digitaler Originalform. Sollten diese Dokumente tabellarische Daten enthalten haben beantrage ich deren Übermittlung in maschinenlesbarer Form, beispielsweise als Excel- oder CSV-Tabellen. Ich beantrage weiters nach § 5. (6) die Beantwortung zumindest der Fragen 3, 4 und 5 innerhalb von zwei Wochen, da diese sich auf vorhandene Dokumente bezieht, für deren Aufstellung keine zusätzlichen Recherchen nötig sein sollten. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß UIG bzw. § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage im Anhang. Mit freundlichen …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem UIG zu „Liste klimaschädlicher Subventionen [#2395]“, vom 01.10.2021
Datum
29. Oktober 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anlage_Liste_kontraproduktiver_Anreize_Foerderungen.pdf
48,1 KB
Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihr Schreiben mit der GZ 2021-0.689.064 auf meine Anfrage vo…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: Anfrage nach dem UIG zu „Liste klimaschädlicher Subventionen [#2395]“, vom 01.10.2021 [#2395]
Datum
7. November 2021 23:39
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihr Schreiben mit der GZ 2021-0.689.064 auf meine Anfrage vom 1.10.2021. Leider geht aus dem Schreiben nicht hervor, ob die Antwort damit vollinhaltlich erteilt wurde oder ob mit ihm eine teilweise Auskunftsverweigerung einher geht, die nach UIG in Bescheidform zu erfolgen hat. Auf meine Frage „1. Welche möglicherweise umweltschädlichen direkten oder indirekten Subventionen (wie beispielsweise Steuerprivilegien) sind bekannt?“ haben Sie eine Liste kontraproduktiver Anreize aus dem Jahr 2019 übermittelt, die selbst auf Ihrer Homepage als „Teilliste“ bezeichnet wird. Aus Ihrem Schreiben entnehme ich allerdings, dass eine neue Liste in Arbeit ist. Sollten in Ihrem Ministerium durch diese Arbeit weitere umwelt- bzw klimaschädlichen Subventionen bekannt sein – wovon ich ausgehe – beantrage ich deswegen die Übermittlung dieser zusätzlichen Informationen oder die Ausstellung eines Bescheides über die teilweise Verweigerung der Auskunft. Auch meine Frage „3. Welche Dokumente zum Thema umwelt- oder klimaschädliche Subventionen wurden an die sogegnannte Taskforce für die Ökosteuerreform übermittelt?“ haben Sie weder innerhalb der beantragten Frist von zwei Wochen, noch in Ihrem Schreiben vom 29. Oktober beantwortet. Auch die Beantwortung dieser Frage möchte ich urgieren und verweise in eventu auf Ihre Verpflichtung, im Fall einer Informationsverweigerung ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber zwei Monate nach Einlangen des Informationsbegehrens, einen Bescheid über die Informationsverweigerung zu erlassen. Abschließend wurde auch meinem Antrag, tabellarische Daten in maschinenlesbarer Form zu übermitteln, nicht entsprochen, erneut ohne Begründung. Ich bitte um Nachlieferung der in meiner Anfrage beantragten Informationen oder Ausstellung eines Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Beschwerdevorentscheidung
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerdevorentscheidung
Datum
17. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Markus 'fin' Hametner
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395] Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrem Schreiben vom 25.10.2021, GZ …
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395]
Datum
5. Mai 2022 10:10
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrem Schreiben vom 25.10.2021, GZ 2021-0.689.064, kündigen Sie an, dass Ergebnisse zu klimaschädlichen Subventionen „Anfang kommenden Jahres“ verfügbar sein werden. Nun ist es Mitte des Jahres, habe ich die Veröffentlichung der neuen Listen nun übersehen? Mit freundlichen Grüßen, Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2395/
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395] Sehr geehrter Herr Hametner, das BMK darf im Hinblick auf die Ergebnisse z…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395]
Datum
25. Mai 2022 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, das BMK darf im Hinblick auf die Ergebnisse zu klimaschädlichen Subventionen wie folgt mitteilen: Die Fertigstellung ist, wie bereits mitgeteilt bis zum Ende des 2. Quartal 2022 geplant. Eine Veröffentlichung erfolgt umgehend im Anschluss. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395] Sehr geehrte<< Anrede >> ich konnte auf der Website des BMK ent…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395]
Datum
8. Juli 2022 11:20
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich konnte auf der Website des BMK entgegen Ihrer Ankündigung einer Fertigstellung zu Ende Q2 2022 und umgehender Veröffentlichung keine neuen Informationen zu klimaschädlichen Subventionen finden. Ich bitte um Information, bis wann ich einen Bescheid nach § 4. AuskunftspflichtG erhalten werde. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2395/
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395] Sg. Hr. Hametner, die Veröffentlichung ist, wie bereits mitgeteilt, im Ans…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395]
Datum
14. Juli 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sg. Hr. Hametner, die Veröffentlichung ist, wie bereits mitgeteilt, im Anschluss an die Fertigstellung geplant und wird im Herbst 2022 in Aussicht genommen. Wir bitten um etwas Geduld. Die angefragte Information auf die sie in ihren Anfragen Bezug nehmen (neue Liste klimaschädlicher Subventionen) befindet sich noch im Entwurfsstadium, Änderungen sind noch möglich und die Liste wird gerade fertiggestellt. Etwas anderes könnte auch zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Rahmen einer bescheidmäßigen Erledigung festgestellt werden. Sie werden daher ersucht bis 28.07.2022 mitzuteilen, ob ihr Eventualantrag auf bescheidmäßige Erledigung als eigener Antrag Verbindlichkeit entfaltet oder aufgrund der nunmehr erteilten Information hinfällig ist. Mit freundlichen Grüßen,
Markus 'fin' Hametner
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395] Sehr geehrte<< Anrede >> bisher wurde mir schon mitgeteilt, die…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Beschwerdevorentscheidung [#2395]
Datum
28. Juli 2022 01:37
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bisher wurde mir schon mitgeteilt, die Listen würden Anfang 2022 fertiggestellt, dies ist nicht erfolgt. Auch die Zeitangabe des ersten Halbjahres 2022 ist nun verstrichen. Meinen Eventualantrag halte ich deswegen aufrecht und sehe der raschen Ausstellung eines Bescheides entgegen. Zu Ihrer Aussage, dass Sie nichts anderes bescheidmäßig feststellen würden: Das Auskunftspflichtgesetz sieht keine Ausnahme für Entwürfe oÄ vor. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2395/
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfrage nach dem UIG zu „Liste klima- schädlicher Subventionen [#2395]“ Sehr geehrter Herr Hametner, bitte beacht…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem UIG zu „Liste klima- schädlicher Subventionen [#2395]“
Datum
16. Januar 2023 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen