Vorfall Annaberg - Tod des Hundes des Mörders
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Bei dem Amoklauf von Annaberg hat der Amokläufer seinen Hund getötet, bevor er auf die Polizisten losging. War das zuvor unverletzt? Also hatte er Verletzungen außer jener, die seinen Tod verursachten? Und wenn ja, welche und wodurch?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2014
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30. September 2014
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