Vorfall Annaberg - Tod des Hundes des Mörders

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bei dem Amoklauf von Annaberg hat der Amokläufer seinen Hund getötet, bevor er auf die Polizisten losging. War das zuvor unverletzt? Also hatte er Verletzungen außer jener, die seinen Tod verursachten? Und wenn ja, welche und wodurch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
5. August 2014 13:26
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bei dem Amoklauf von Annaberg hat der Amokläufer seinen Hund getötet, bevor er auf die Polizisten losging. War das zuvor unverletzt? Also hatte er Verletzungen außer jener, die seinen Tod verursachten? Und wenn ja, welche und wodurch?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 05.08.2014 darf ich Ihnen folgende Mitteilung mach…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
3. September 2014 15:12
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 05.08.2014 darf ich Ihnen folgende Mitteilung machen. Alois Huber tötete seinen Hund mit seiner Faustfeuerwaffe durch in einen Schuss in den Kopf. Der Tierkadaver wies keinerlei sonstigen sichtbaren Verletzungen auf. Mit freundlichen Grüßen