Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriele Schwarz am 29. September im Bundeskanzleramt die zentrale Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen nach einem Jahr angedacht wurde, existiert ein großes öffentliches Interesse an etwaigen Löschungen und den in Zukunft zu löschenden Daten. In diesem Sinne ergeht folgende Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz. Ich weise auf meinen Status als „public watchdog“ und meine Beschäftigung als freiberuflicher Journalist und die Notwendigkeit dieser Informationen für aktuelle und künftige Recherchen hin. Ich bin außerdem Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, das sich auch mit der Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln beschäftigt. Die Anfrage dient dazu, Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften zu schaffen.

Ich beantrage deswegen die Übermittlung folgender Informationen:

Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine, die in Terminkalendern, auf die zumindest eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 gelöscht wurden. Sollte die Frage aufgrund der vorhandenen Backups nicht beantwortet werden können, kann der Zeitraum auch ausgedehnt werden. Auch die Bezeichnung des Terminkalenders wird angefragt.

Weiters den Wortlaut der Betreffzeilen, den Zeitpunkt des Email-Versands und die Absender und Empfänger aller Emails, die in Postfächern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 (falls notwendig auch in einem ausgedehnten Zeitraum) laut der vorhandenen Backups gelöscht wurden. Außerdem die Bezeichnung des Postfachs.

Um einen Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschbestrebungen zu vermeiden: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine seit dem 11. Jänner 2020 in Terminkalendern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, sowie die Bezeichnung des Terminkalenders.

Oben genannte Informationen werden angefragt, wenn Personen aus folgenden Kategorien auf sie Zugriff hatten:
* Bundesminister
* Ministerkabinett
* Sektionsleiter
* Generalsekretär und Büroleitung des Generalsekretärs

Auf die Beauskunftung von Titel, Beschreibungen und Einladungsliste von Terminen, die ausschließlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen fällt, wird ebenso verzichtet wie auf die Beauskunftung der Betreffzeilen und der Absender und Empfänger von Emails, auf die dasselbe zutrifft, und die nicht in den og. Personenkreis fallen. Hingewiesen wird weiters auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (zB Ra 2017/03/0083), dass Auskünfte soweit zu erteilen sind, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungstatbestände zutreffen. Einer zumindest teilweisen Auskunftserteilung wird entgegengesehen, im Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    9. Dezember 2021
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz …
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten [#2406]
Datum
14. Oktober 2021 21:56
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriele Schwarz am 29. September im Bundeskanzleramt die zentrale Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen nach einem Jahr angedacht wurde, existiert ein großes öffentliches Interesse an etwaigen Löschungen und den in Zukunft zu löschenden Daten. In diesem Sinne ergeht folgende Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz. Ich weise auf meinen Status als „public watchdog“ und meine Beschäftigung als freiberuflicher Journalist und die Notwendigkeit dieser Informationen für aktuelle und künftige Recherchen hin. Ich bin außerdem Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, das sich auch mit der Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln beschäftigt. Die Anfrage dient dazu, Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften zu schaffen. Ich beantrage deswegen die Übermittlung folgender Informationen: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine, die in Terminkalendern, auf die zumindest eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 gelöscht wurden. Sollte die Frage aufgrund der vorhandenen Backups nicht beantwortet werden können, kann der Zeitraum auch ausgedehnt werden. Auch die Bezeichnung des Terminkalenders wird angefragt. Weiters den Wortlaut der Betreffzeilen, den Zeitpunkt des Email-Versands und die Absender und Empfänger aller Emails, die in Postfächern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 (falls notwendig auch in einem ausgedehnten Zeitraum) laut der vorhandenen Backups gelöscht wurden. Außerdem die Bezeichnung des Postfachs. Um einen Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschbestrebungen zu vermeiden: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine seit dem 11. Jänner 2020 in Terminkalendern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, sowie die Bezeichnung des Terminkalenders. Oben genannte Informationen werden angefragt, wenn Personen aus folgenden Kategorien auf sie Zugriff hatten: * Bundesminister * Ministerkabinett * Sektionsleiter * Generalsekretär und Büroleitung des Generalsekretärs Auf die Beauskunftung von Titel, Beschreibungen und Einladungsliste von Terminen, die ausschließlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen fällt, wird ebenso verzichtet wie auf die Beauskunftung der Betreffzeilen und der Absender und Empfänger von Emails, auf die dasselbe zutrifft, und die nicht in den og. Personenkreis fallen. Hingewiesen wird weiters auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (zB Ra 2017/03/0083), dass Auskünfte soweit zu erteilen sind, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungstatbestände zutreffen. Einer zumindest teilweisen Auskunftserteilung wird entgegengesehen, im Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
1. Dezember 2021 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 14. Oktober 2021 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2406] Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Bemü…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2406]
Datum
5. Dezember 2021 21:49
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage „Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten“ mit Ihrer GZ 2021-0.722.157, in der Sie feststellen, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um ein zulässiges Auskunftsbegehren nach Auskunftspflichtgesetz handelt. Ich weise darauf hin, dass die in meiner Anfrage durchaus kurz und konkret umschriebenen erfragten Informationen wohl in einem zentralisierten Email- und Kalendersystem zu finden wären. Eine Anfrage nach Emails und Kalendereinträgen der genannten Personen wäre durch einfache Datenbankanfragen zu beantworten, die nicht dem Arbeitsaufwand der Erstellung einer Ausarbeitung oder Studie gleichkommen. Die in meinem Schreiben explizit genannte Ausnahme von Informationen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen betreffen, wäre allein aus Datenschutzgründen geboten. Wie Sie selbst schreiben: Auskünfte sind soweit zu erteilen, soweit der Auskunftserteilung keine Verschwiegenheitsgründe entgegenstehen. Ich sehe einer Ausstellung eines Bescheides oder der Übermittlung der beantragten Dokumente/Informationen auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes – soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht – entgegen. Erneut verweise ich auf die Entscheidung VwGH Ra 2019/11/0049, die klarstellt, dass ein Begehren auf Übermittlung von Dokumenten vom Auskunftspflichtgesetz geschützt ist und nicht mit einem Begehren auf Akteneinsicht gleichzusetzen ist. Volles Zitat: „Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Verweigerung der Auskunftserteilung nicht deshalb abgewiesen, weil der Revisionswerber Akteneinsicht beantragt hätte, sondern weil der Antrag auf die Zurverfügungstellung von Informationen in einem Detailgrad gerichtet gewesen sei, wie er sonst nur durch Akteneinsicht zu gewinnen wäre. Ein solches Auskunftsbegehren - der Revisionswerber hat Akteneinsicht tatsächlich nicht beantragt - hätte das Verwaltungsgericht aber nach jenen Kriterien zu prüfen gehabt, die nach der im zitierten hg. Erkenntnis Ra 2017/03/0083, Rn 22, wiedergegebenen Rechtsprechung des EGMR für den Umfang des durch § 1 Abs. 1 Auskunftspflichtgesetz begründeten Rechts auf Auskunft maßgeblich sind.“ Die in Ihrem Schreiben zitierten Entscheidungen, zB VwGH Ra 2017/02/0141 sind weder einschlägig auf Auskunftsbegehren von „public watchdogs“, noch einschlägig im Sinne eines fehlenden expliziten Begehrens auf Akteneinsicht meinerseits. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus 'fin' Hametner
GZ 2021-0.854.964 AW: Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2406] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
GZ 2021-0.854.964 AW: Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2406]
Datum
5. Januar 2022 23:34
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-0520schreiben20bmf20emails20kalendereintrc3a4ge.pdf
149,1 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrem Schreiben vom 6.12.2021, GZ 2021-0.854.964, ergeht die erbetene Bestätigung per beigelegtem, digital signiertem Dokument. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anhänge: - 2022-01-0520schreiben20bmf20emails20kalendereintrc3a4ge.pdf Anfragenr: 2406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2406/
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Betreff versteckt
Datum
10. Januar 2022 23:52
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