Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriele Schwarz am 29. September im Bundeskanzleramt die zentrale Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen nach einem Jahr angedacht wurde, existiert ein großes öffentliches Interesse an etwaigen Löschungen und den in Zukunft zu löschenden Daten. In diesem Sinne ergeht folgende Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz. Ich weise auf meinen Status als „public watchdog“ und meine Beschäftigung als freiberuflicher Journalist und die Notwendigkeit dieser Informationen für aktuelle und künftige Recherchen hin. Ich bin außerdem Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, das sich auch mit der Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln beschäftigt. Die Anfrage dient dazu, Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften zu schaffen.
Ich beantrage deswegen die Übermittlung folgender Informationen:
Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine, die in Terminkalendern, auf die zumindest eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 gelöscht wurden. Sollte die Frage aufgrund der vorhandenen Backups nicht beantwortet werden können, kann der Zeitraum auch ausgedehnt werden. Auch die Bezeichnung des Terminkalenders wird angefragt.
Weiters den Wortlaut der Betreffzeilen, den Zeitpunkt des Email-Versands und die Absender und Empfänger aller Emails, die in Postfächern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 (falls notwendig auch in einem ausgedehnten Zeitraum) laut der vorhandenen Backups gelöscht wurden. Außerdem die Bezeichnung des Postfachs.
Um einen Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschbestrebungen zu vermeiden: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine seit dem 11. Jänner 2020 in Terminkalendern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, sowie die Bezeichnung des Terminkalenders.
Oben genannte Informationen werden angefragt, wenn Personen aus folgenden Kategorien auf sie Zugriff hatten:
* Bundesminister
* Ministerkabinett
* Sektionsleiter
* Generalsekretär und Büroleitung des Generalsekretärs
Auf die Beauskunftung von Titel, Beschreibungen und Einladungsliste von Terminen, die ausschließlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen fällt, wird ebenso verzichtet wie auf die Beauskunftung der Betreffzeilen und der Absender und Empfänger von Emails, auf die dasselbe zutrifft, und die nicht in den og. Personenkreis fallen. Hingewiesen wird weiters auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (zB Ra 2017/03/0083), dass Auskünfte soweit zu erteilen sind, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungstatbestände zutreffen. Einer zumindest teilweisen Auskunftserteilung wird entgegengesehen, im Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides.
Mit freundlichen Grüßen