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5 Stufen Plan

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Stufe 5 ist mit einem "Lockdown" für Ungeimpfte bei einer Intensivbettenauslastung von 30 Prozent verknüpft. Frage 1: wie werden bei der Intensivbettenauslastung ausländische Patienten, die in Kenntnis einer Coviderkrankung mit der Absicht zur Behandlung nach Österreich importiert werden, berücksichtigt ? Frage 2: wenn diese Personen nicht separat berücksichtigt werden, dh von der Quote nicht ausgenommen werden - wie ist es es rechtlich (Maßstab Verfassungsrecht, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgebot) zu beurteilen, wenn deswegen die Auslastung der Intensivbetten früher erreicht wird und über in Österreich wohnhafte, ungeimpfte Personen ein "Lockdown" verhängt wird, da die frühere Erreichung der Auslastung dann unabhängig vom Impfverhalten der in Österreich wohnhaften Bevölkerung ist. Frage 4: wie wird in diesem Fall ein rechtswidrige, willkürliche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte durch willkürliches Verhalten , dh Steuerung eines Lockdowns anhand beliebig importierter Patienten, ausgeschlossen ? Vielen Dank im Voraus

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
5 Stufen Plan [#2411]
Datum
23. Oktober 2021 15:20
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Stufe 5 ist mit einem "Lockdown" für Ungeimpfte bei einer Intensivbettenauslastung von 30 Prozent verknüpft. Frage 1: wie werden bei der Intensivbettenauslastung ausländische Patienten, die in Kenntnis einer Coviderkrankung mit der Absicht zur Behandlung nach Österreich importiert werden, berücksichtigt ? Frage 2: wenn diese Personen nicht separat berücksichtigt werden, dh von der Quote nicht ausgenommen werden - wie ist es es rechtlich (Maßstab Verfassungsrecht, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgebot) zu beurteilen, wenn deswegen die Auslastung der Intensivbetten früher erreicht wird und über in Österreich wohnhafte, ungeimpfte Personen ein "Lockdown" verhängt wird, da die frühere Erreichung der Auslastung dann unabhängig vom Impfverhalten der in Österreich wohnhaften Bevölkerung ist. Frage 4: wie wird in diesem Fall ein rechtswidrige, willkürliche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte durch willkürliches Verhalten , dh Steuerung eines Lockdowns anhand beliebig importierter Patienten, ausgeschlossen ? Vielen Dank im Voraus
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminis…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: 5 Stufen Plan [#2411] [20211025-081315600/20211028-124650849]
Datum
28. Oktober 2021 12:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
214,2 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Wir haben Ihr Schreiben an die zuständige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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