Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel

1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November an wie vielen Orten durchgeführt?
1.a. In welchen Branchen?
1.b. Durch das Personal welcher Behörden?
1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal?
1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt?
1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen?
1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise?
1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert?
1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen?
2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt?
3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen?

Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Fragen nach dem Kontrolldruck sind umso relevanter, da Bundesminister Nehammer laut orf.at am 8. November angekündigt hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. Die Anfrage dient also alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft:…
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Prüfungen der 2G bzw. 3G-Regel [#2441]
Datum
16. November 2021 15:49
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Kontrollen der 2G- bzw. 3G-Regel wurden jeweils in den Wochen vom 1. November bzw. vom 8. November an wie vielen Orten durchgeführt? 1.a. In welchen Branchen? 1.b. Durch das Personal welcher Behörden? 1.b.I. Wurde beispielsweise im Gastgewerbe das üblicherweise im Betrieb für Betriebskontrollen zuständige Personal verwendet, oder den Betrieben noch nicht als Kontrollore bekanntes Personal? 1.b.II. Welcher Anteil fand uniformiert, welcher in Zivilkleidung statt? 1.c. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe gefälschte Nachweise (QR-Codes) erkennen? 1.d. Wie oft wurde kontrolliert, ob Betriebe erkennen, dass Impf- bzw. Testnachweisen auf andere Namen lauten als die vorgewiesenen Ausweise? 1.e. Wie oft wurden die Nachweise bei Anwesenden (zB Gästen im Gastraum) kontrolliert? 1.f. Wie oft wurde überprüft, ob die nötigen Nachweise für Angestellte vorliegen? 2. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wie oft wurden Regelverstöße festgestellt? 3. Jeweils für 1.c, 1.d, 1.e, 1.f: Wenn Regelverstöße festgestellt wurden: wie oft wurden welche Konsequenzen (zB Strafen, Verwarnungen) gezogen? Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Fragen nach dem Kontrolldruck sind umso relevanter, da Bundesminister Nehammer laut orf.at am 8. November angekündigt hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. Die Anfrage dient also alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018).
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5ADDSG-Gesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Landesregierung Salzburg
Geschäftszahl: 20001-GES/3354/274-2022, Betreff: Antwortschreiben zu dem Auskunftsbegehren: Prüfungen der 2G- bzw.…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 20001-GES/3354/274-2022, Betreff: Antwortschreiben zu dem Auskunftsbegehren: Prüfungen der 2G- bzw. 3G-Regel
Datum
10. Januar 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Referat Büro des Landesamtsdirektors Chiemseehof, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-2378 Fax: +43 662 8042-2643 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz
Markus 'fin' Hametner
AW: Geschäftszahl: 20001-GES/3354/274-2022, Betreff: Antwortschreiben zu dem Auskunftsbegehren: Prüfungen der 2G- …
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Geschäftszahl: 20001-GES/3354/274-2022, Betreff: Antwortschreiben zu dem Auskunftsbegehren: Prüfungen der 2G- bzw. 3G-Regel [#2441]
Datum
13. Januar 2022 23:46
An
Landesregierung Salzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2441/