grenzüberschreitende Verbringung von THC-haltigen Arzneimittel

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

ich hab seit 2017 eine Dauermedikamentation, welche zunächst von Fachärzten verordnet wurde u in weiterer Folge vom Hausarzt übernommen wurde, bei der ich Cannabismedizin (Dronabinol 5% od. 10%) gegen meine nozizeptiven Schmerzen verschrieben bekomme. Auch die jeweiligen Krankenkassen in OÖ (LKUF und SVS) haben die Kosten bisher übernommen. Nun ist es so, dass ich in Deutschland einen Arzt habe, der mir ebenfalls Cannabismedizin, aber in einer in Deutschland üblichen magistralen Zubereitung in Form von Cannabisextrakt mit selbigen THC-Gehalt wie Dronabinol, nämlich 5% oder 10%, verordnen würde. Meine Frage ist nun, wie ich bei Verbringung dieser Arznei über die Grenze nach Österreich vorgehen soll bzw. unter welchen Voraussetzungen ich diese mittransportieren darf. Ich bitte höflich um Beantwortung.
mfg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
grenzüberschreitende Verbringung von THC-haltigen Arzneimittel [#2470]
Datum
24. November 2021 14:00
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ich hab seit 2017 eine Dauermedikamentation, welche zunächst von Fachärzten verordnet wurde u in weiterer Folge vom Hausarzt übernommen wurde, bei der ich Cannabismedizin (Dronabinol 5% od. 10%) gegen meine nozizeptiven Schmerzen verschrieben bekomme. Auch die jeweiligen Krankenkassen in OÖ (LKUF und SVS) haben die Kosten bisher übernommen. Nun ist es so, dass ich in Deutschland einen Arzt habe, der mir ebenfalls Cannabismedizin, aber in einer in Deutschland üblichen magistralen Zubereitung in Form von Cannabisextrakt mit selbigen THC-Gehalt wie Dronabinol, nämlich 5% oder 10%, verordnen würde. Meine Frage ist nun, wie ich bei Verbringung dieser Arznei über die Grenze nach Österreich vorgehen soll bzw. unter welchen Voraussetzungen ich diese mittransportieren darf. Ich bitte höflich um Beantwortung. mfg
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2022-0.125.987-2-A - Antwortschreiben - BMSGPK Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2022-0.125.987-2-A - Antwortschreiben - BMSGPK
Datum
17. Februar 2022 18:43
Status
Anfrage abgeschlossen