Beihilfe zum Suizid

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bin ganz ein bisserl lebensmüde und würde mich gerne, so über die nächsten Jahrzehnte ganz langsam und genussvoll mittels Cannabis umbringen wollen. Wo bekomme ich da Beihilfe und zahlt das die Krankenkasse? Und nicht das ich das vorhätte, aber kann man sich zB auch mittels Corona umbringen wenn man das will, oder zB durch riskantes Autofahren ohne Gurt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    5. März 2022
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Paul Enzinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Beihilfe zum Suizid [#2532]
Datum
8. Januar 2022 04:48
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bin ganz ein bisserl lebensmüde und würde mich gerne, so über die nächsten Jahrzehnte ganz langsam und genussvoll mittels Cannabis umbringen wollen. Wo bekomme ich da Beihilfe und zahlt das die Krankenkasse? Und nicht das ich das vorhätte, aber kann man sich zB auch mittels Corona umbringen wenn man das will, oder zB durch riskantes Autofahren ohne Gurt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger Anfragenr: 2532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2532/ Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Enzinger, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Beihilfe zum Suizid [#2532] [20220110-075331407/20220131-112812761]
Datum
31. Januar 2022 11:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Enzinger, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Enzinger, vielen Dank für Ihre Anfrage! Um eine Sterbeverfügung zu errichten, wie "Beihilfe z…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Beihilfe zum Suizid [#2532] [20220110-075331407/20220202-161952894]
Datum
2. Februar 2022 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Enzinger, vielen Dank für Ihre Anfrage! Um eine Sterbeverfügung zu errichten, wie "Beihilfe zum Suizid" im Fachjargon heißt, können Sie sich entweder an einen Notar (kostenpflichtig) oder kostenfrei an folgende Stelle wenden: PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark Haus der Gesundheit Tel +43 (316) 877-3350 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Friedrichgasse 9, 8010 Graz Erreichbar Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:30 Uhr Vermutlich wird jedoch die Diagnose "ganz ein bisserl lebensmüde" nicht ausreichen, um Ihr Ansinnen durchführen zu lassen. Normalerweise verbleiben wir mit "wir wünschen Ihnen viel Erfolg" - das erscheint an dieser Stelle jedoch nicht unbedingt angebracht, deshalb wünschen wir Ihnen einfach alles Gute!