Beihilfe zum Suizid
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ich bin ganz ein bisserl lebensmüde und würde mich gerne, so über die nächsten Jahrzehnte ganz langsam und genussvoll mittels Cannabis umbringen wollen. Wo bekomme ich da Beihilfe und zahlt das die Krankenkasse? Und nicht das ich das vorhätte, aber kann man sich zB auch mittels Corona umbringen wenn man das will, oder zB durch riskantes Autofahren ohne Gurt?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Januar 2022
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5. März 2022
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Paul Enzinger
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Paul Enzinger
- Betreff
- Beihilfe zum Suizid [#2532]
- Datum
- 8. Januar 2022 04:48
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bin ganz ein bisserl lebensmüde und würde mich gerne, so über die nächsten Jahrzehnte ganz langsam und genussvoll mittels Cannabis umbringen wollen. Wo bekomme ich da Beihilfe und zahlt das die Krankenkasse? Und nicht das ich das vorhätte, aber kann man sich zB auch mittels Corona umbringen wenn man das will, oder zB durch riskantes Autofahren ohne Gurt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Paul Enzinger
Anfragenr: 2532
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.at/a/2532/
Postanschrift
Paul Enzinger
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Paul Enzinger
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Enzinger,
Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt.
Zeige die zitier…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: WG: Beihilfe zum Suizid [#2532] [20220110-075331407/20220131-112812761]
- Datum
- 31. Januar 2022 11:28
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Enzinger,
Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt.
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Mit freundlichen Grüßen
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Enzinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Um eine Sterbeverfügung zu errichten, wie "Beihi…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- RE: WG: Beihilfe zum Suizid [#2532] [20220110-075331407/20220202-161952894]
- Datum
- 2. Februar 2022 16:19
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Enzinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Um eine Sterbeverfügung zu errichten, wie "Beihilfe zum Suizid" im Fachjargon heißt, können Sie sich entweder an einen Notar (kostenpflichtig) oder kostenfrei an folgende Stelle wenden:
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Haus der Gesundheit
Tel +43 (316) 877-3350
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Erreichbar Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis
13:30 Uhr
Vermutlich wird jedoch die Diagnose "ganz ein bisserl lebensmüde" nicht ausreichen, um Ihr Ansinnen durchführen zu lassen.
Normalerweise verbleiben wir mit "wir wünschen Ihnen viel Erfolg" - das erscheint an dieser Stelle jedoch nicht unbedingt angebracht, deshalb wünschen wir Ihnen einfach alles Gute!
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Mit freundlichen Grüßen
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