Dritter Versuch: Warum erhöht sich Geldatrafe einer Verwaltungsübertretung

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Zwei Mal habe ich es bereits versucht und trotz längerer Antwortschreiben erhielt ich keine Inhaltliche Antwort.

Ich möchte wissen, warum sich die Strafhöhe eines Delikts im Laufe der Zeit erhöht obwohl sich weder an der Tat noch den Folgen etwas geändert hat.

Konretes Beispiel: Ich fahre bei Rot über eine Kreuzung. Ein Beamter notiert sich mein Kennzeichen und weil keine weitere Gefährdung vorlag, schickt er mir eine Anzeige mit der Mindeststrafe, also jenem Betrag, den er selber kassiert hätte, hätte er mich aufgehalten. Das sind ca. 35 Euro.
Zahle ich den Betrag nicht ein, bekomme ich noch ein Schreiben. Diesmal mit ca 50 Euro. Und wenn ich das jetzt nicht einzahle kommt eine Strafverfügung mit ca 70 Euro.
Und was ich nun wirklich gerne wissen möchte ist, warum sich der anfängliche Betrag von 35 Euro erhöht hat.

Nein, ich möchte keine Auskunft zur Legislative und nein, ich möchte auch nicht wissen, warum es verschiedene Höchstgrenzen gibt. Jede meiner Anfragen wird trotz ihrer Unmissverständlichkeit mit solchen Hinweisen beantwortet. Bitte - ich flehe Sie an - gehen Sie endlich auf meine Frage ein. Jeder dieser drei Beträge wird als "Strafe" deklariert, was bedeutet, dass sich der Strafbetrag ändert. Ein Verwaltungsaufand ist nicht ausgewiesen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. September 2014
  • Frist
    27. Oktober 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
1. September 2014 16:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Zwei Mal habe ich es bereits versucht und trotz längerer Antwortschreiben erhielt ich keine Inhaltliche Antwort. Ich möchte wissen, warum sich die Strafhöhe eines Delikts im Laufe der Zeit erhöht obwohl sich weder an der Tat noch den Folgen etwas geändert hat. Konretes Beispiel: Ich fahre bei Rot über eine Kreuzung. Ein Beamter notiert sich mein Kennzeichen und weil keine weitere Gefährdung vorlag, schickt er mir eine Anzeige mit der Mindeststrafe, also jenem Betrag, den er selber kassiert hätte, hätte er mich aufgehalten. Das sind ca. 35 Euro. Zahle ich den Betrag nicht ein, bekomme ich noch ein Schreiben. Diesmal mit ca 50 Euro. Und wenn ich das jetzt nicht einzahle kommt eine Strafverfügung mit ca 70 Euro. Und was ich nun wirklich gerne wissen möchte ist, warum sich der anfängliche Betrag von 35 Euro erhöht hat. Nein, ich möchte keine Auskunft zur Legislative und nein, ich möchte auch nicht wissen, warum es verschiedene Höchstgrenzen gibt. Jede meiner Anfragen wird trotz ihrer Unmissverständlichkeit mit solchen Hinweisen beantwortet. Bitte - ich flehe Sie an - gehen Sie endlich auf meine Frage ein. Jeder dieser drei Beträge wird als "Strafe" deklariert, was bedeutet, dass sich der Strafbetrag ändert. Ein Verwaltungsaufand ist nicht ausgewiesen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Datum
2. September 2014 16:33
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eder_Verwaltungsrecht_WM_BKA-330.020_0698-VII_4_2014_02.09.2014_Karl_Eder.PDF
161,4 KB