letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

wann gab es die letzte Inflationsanpassung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes? Laut Aussage aus dem Bekanntenkreis wurde bereits vor 8 Jahren auch schon der noch heute gültige Tagsatz von € 33,88 (bzw max. 66,- bei einkommensabhängigem KBG) ausbezahlt. Nun wollte ich nachfragen in welchem Jahr es hier die letzten Anpassungen gab?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes [#2635]
Datum
30. April 2022 14:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
wann gab es die letzte Inflationsanpassung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes? Laut Aussage aus dem Bekanntenkreis wurde bereits vor 8 Jahren auch schon der noch heute gültige Tagsatz von € 33,88 (bzw max. 66,- bei einkommensabhängigem KBG) ausbezahlt. Nun wollte ich nachfragen in welchem Jahr es hier die letzten Anpassungen gab?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2635/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit (BMA) eingelangt. Mit der Novelli…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Betreff
AW: letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes [#2635]
Datum
3. Mai 2022 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit (BMA) eingelangt. Mit der Novellierung des Bundesministeriengesetzes wurden die Bereiche Arbeit, Familie und Jugend getrennt. Die Sektion Familie und Jugend ist seit dem 1. Februar 2021 im Bundeskanzleramt angesiedelt. Ihre Anfrage zur letzten Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes fällt somit nicht in den Wirkungsbereich des BMA. Mit freundlichen Grüßen,