letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
wann gab es die letzte Inflationsanpassung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes? Laut Aussage aus dem Bekanntenkreis wurde bereits vor 8 Jahren auch schon der noch heute gültige Tagsatz von € 33,88 (bzw max. 66,- bei einkommensabhängigem KBG) ausbezahlt. Nun wollte ich nachfragen in welchem Jahr es hier die letzten Anpassungen gab?
Information nicht vorhanden
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Datum30. April 2022
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25. Juni 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesministerium für Arbeit
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes [#2635]
- Datum
- 30. April 2022 14:10
- An
- Bundesministerium für Arbeit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
wann gab es die letzte Inflationsanpassung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes? Laut Aussage aus dem Bekanntenkreis wurde bereits vor 8 Jahren auch schon der noch heute gültige Tagsatz von € 33,88 (bzw max. 66,- bei einkommensabhängigem KBG) ausbezahlt. Nun wollte ich nachfragen in welchem Jahr es hier die letzten Anpassungen gab?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2635
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.at/a/2635/
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit
- Betreff
- AW: letzte Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes [#2635]
- Datum
- 3. Mai 2022 14:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit (BMA) eingelangt.
Mit der Novellierung des Bundesministeriengesetzes wurden die Bereiche Arbeit, Familie und Jugend getrennt.
Die Sektion Familie und Jugend ist seit dem 1. Februar 2021 im Bundeskanzleramt angesiedelt.
Ihre Anfrage zur letzten Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes fällt somit nicht in den Wirkungsbereich des BMA.
Mit freundlichen Grüßen,
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