UER Projekt Shaya Saipu
Anfrage an:
Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ihrer Bestätigung über die Anrechnung eines UER-Projekts [1] vom 18.1.2021 entnehme ich, dass 95855 tCO2-Äquivalent dadurch eingespart wurden, weil Erdgas nicht vor Ort abgefackelt wurde, sondern in flüssige Form übergeführt wurde. Da jedoch Flüssiggas in aller Regel erst recht wieder verkauft und verbrannt wird, ist mir nicht ersichtlich, wieso das ganzheitlich betrachtet zu einer Emissionsreduktion führen soll, insbesonders da zur Konzentration und Komprimierung weitere Emission nötig ist.
* Weshalb kann das Umweltbundesamt eine offensichtliche Emissionsverschiebung als Emissionsreduktion bestätigen?
Ich würde mich über eine zitierbare, digitale Antwort freuen
[1] https://www.umweltbundesamt.at/fileadmi…
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juni 2022
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24. August 2022
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