Asylzahlen in Niederösterreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mich würde interessieren, in welchen Niederösterreichischen Gemeinden jeweils wieviele Asylwerber untergebracht sind.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. September 2014
  • Frist
    18. November 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
23. September 2014 14:53
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mich würde interessieren, in welchen Niederösterreichischen Gemeinden jeweils wieviele Asylwerber untergebracht sind.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Asylzahlen in Niederösterreich" vom 23.09.2014 (#269) wurde von Ihn…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Asylzahlen in Niederösterreich [#269]
Datum
25. Februar 2015 10:39
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Asylzahlen in Niederösterreich" vom 23.09.2014 (#269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 25. Februar 2015 darf nochmals mitgeteilt werden, da…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Asylzahlen in Niederösterreich [#269]
Datum
2. März 2015 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 25. Februar 2015 darf nochmals mitgeteilt werden, dass Ihre Anfrage betreffend „Asylzahlen in Niederösterreich“ vom 23. September 2014 am 20. Oktober 2014 zuständigkeitshalber der Grundversorgungsstelle des Landes Niederösterreich zur Kenntnis gebracht wurde. Auf die diesbezügliche Nachricht des Referats III/9/a des Bundesministeriums für Inneres vom 20. Oktober 2014 (siehe Beilage) darf verwiesen werden. Mit freundlichen Grüßen