Dänische Gesundheitsbehörden vs Gesundheitsministerium Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die dänische Gesundheitsbehörde hat folgendes festgestellt bzw. veranlasst: https://www.sst.dk/en/English/Corona-en…

(Zitat: "Warum sollen Personen unter 50 Jahren nicht erneut geimpft werden?

Ziel des Impfprogramms ist es, schwere Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern. Daher wird Personen mit dem höchsten Risiko, schwer zu erkranken, eine Auffrischungsimpfung angeboten. Der Zweck der Impfung besteht nicht darin, eine Infektion mit Covid-19 zu verhindern, daher wird Personen unter 50 Jahren derzeit keine Auffrischungsimpfung angeboten.

Personen unter 50 Jahren haben im Allgemeinen kein besonders erhöhtes Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken. Darüber hinaus sind jüngere Menschen unter 50 Jahren gut vor einer schweren Erkrankung an Covid-19 geschützt, da sehr viele von ihnen bereits geimpft und zuvor mit Covid-19 infiziert wurden und folglich in diesem Teil der Bevölkerung eine gute Immunität besteht.

Wichtig ist, dass sich die Bevölkerung auch an die Hinweise erinnert, wie die Ausbreitung einer Infektion verhindert werden kann, darunter das zu Hause Bleiben im Krankheitsfall, häufiges Lüften, soziale Distanzierung, gute Husten-Etikette, Händehygiene und Reinigung.")

1) Wie ist diese Vorgehensweise, von der anzunehmen ist, dass sie wissenschaftlich begründet ist, mit einer Impfempfehlung des österr. Gesundheitsministeriums für 5jährige Kinder, wissenschaftlich zu vereinbaren.
2) gibt es seitens des österr. Gesundheitsministeriums dazu eigene Studien, die anderes besagen ?
3) wenn 2 mit nein beantwortet wird, mit welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet das österr. Gesundheitsministerium Impfempfehlungen für Kinder im Gegensatz zur dänischen Gesundheitsbehörde ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    11. November 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Dänische Gesundheitsbehörden vs Gesundheitsministerium Österreich [#2716]
Datum
16. September 2022 10:01
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die dänische Gesundheitsbehörde hat folgendes festgestellt bzw. veranlasst: https://www.sst.dk/en/English/Corona-eng/Vaccination-against-COVID-19 (Zitat: "Warum sollen Personen unter 50 Jahren nicht erneut geimpft werden? Ziel des Impfprogramms ist es, schwere Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern. Daher wird Personen mit dem höchsten Risiko, schwer zu erkranken, eine Auffrischungsimpfung angeboten. Der Zweck der Impfung besteht nicht darin, eine Infektion mit Covid-19 zu verhindern, daher wird Personen unter 50 Jahren derzeit keine Auffrischungsimpfung angeboten. Personen unter 50 Jahren haben im Allgemeinen kein besonders erhöhtes Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken. Darüber hinaus sind jüngere Menschen unter 50 Jahren gut vor einer schweren Erkrankung an Covid-19 geschützt, da sehr viele von ihnen bereits geimpft und zuvor mit Covid-19 infiziert wurden und folglich in diesem Teil der Bevölkerung eine gute Immunität besteht. Wichtig ist, dass sich die Bevölkerung auch an die Hinweise erinnert, wie die Ausbreitung einer Infektion verhindert werden kann, darunter das zu Hause Bleiben im Krankheitsfall, häufiges Lüften, soziale Distanzierung, gute Husten-Etikette, Händehygiene und Reinigung.") 1) Wie ist diese Vorgehensweise, von der anzunehmen ist, dass sie wissenschaftlich begründet ist, mit einer Impfempfehlung des österr. Gesundheitsministeriums für 5jährige Kinder, wissenschaftlich zu vereinbaren. 2) gibt es seitens des österr. Gesundheitsministeriums dazu eigene Studien, die anderes besagen ? 3) wenn 2 mit nein beantwortet wird, mit welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet das österr. Gesundheitsministerium Impfempfehlungen für Kinder im Gegensatz zur dänischen Gesundheitsbehörde ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Dänische Gesundheitsbehörden vs Gesundheitsministerium Österreich" vo…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Dänische Gesundheitsbehörden vs Gesundheitsministerium Österreich [#2716]
Datum
1. Dezember 2022 07:22
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Dänische Gesundheitsbehörden vs Gesundheitsministerium Österreich" vom 16.09.2022 (#2716) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Frist 15.12.2022 Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>