Endbericht Arbeitsgruppe Bundesstaatsanwaltschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
* die Übermittlung einer digitalen Kopie des Abschlussberichtes/Endberichtes der Arbeitsgruppe, die sich mit der Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft beschäftigt hat.
* Gab es abseits des Berichtes noch zustimmende oder abweichende Stellungnahmen von Teilnehmern der Arbeitsgruppe an das BMJ oder das Kabinett? Welche, wann und durch wen?
* Mit Inkrafttreten des IWG 2022 mit Jahreswechsel sind Behörden verpflichtet zumindest eine „Open Data-Beauftragte“ zu bestellen. Wurde schon ein/e Open Data Beauftragte/r bestellt, wenn ja wer und wann, wenn nein wie wird der Prozess gestaltet? Wie lauten die Stellenbeschreibung der (künftigen) Open Data Beauftragten in Ihrem Ressort?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Die Anfrage dient alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018). Zur Rechtsfrage, ob derartige Auskunftsbegehren unter die Auskunftspflicht fallen, verweise ich auf VwGH Ra 2019/11/0049-8 vom 28. Juni 2021.
Sollte der og. Bericht schon veröffentlicht worden sein bitte ich um einen Verweis – ich konnte ihn auf der Website des Ressorts nicht auffinden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen zur Beantwortung meiner Anfrage.
Mit besten Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Oktober 2022
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2. Dezember 2022
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