Gesundheitsversorgung Trans* Personen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. /

Angesichts der Tatsache das es schon seit 1980 das TSG in Deutschland gibt und es jetzt reformiert wird , ist es vorstellbar das in Österreich in sehr naher Zukunft auch die Empfehlungen in ein Gesetz gegossen werden um Trans* Personen eine rechtliche Grundlage zu geben die sie durchsetzen können vor Behörden oder Vereinen wie der ÖGK.

2. /

Da ich selber eine Trans* - Frau bin würde ich gerne wissen ob es auch beabsichtigt ist die Entfernung von der nicht zu meinem empfundenen weiblichen Geschlecht passenden Brust und Bartbehaarung in den Leistung Katalog der ÖGK gesetzlich auf zu nehmen.

Da es für Trans* - Frauen definitiv keine Beauty Behandlung ist wie die Salzburger ÖGK mir mehrmals mitteilte sondern eine Erleichterung der dysphorischen Schübe dar stellt.

Außerdem fühle ich und wahrscheinlich nicht nur ich mich benachteiligt von der ÖGK da sie diese Leistungen für Biologische Frauen mit Hirsutismus sehr wohl übernehmen wie mir von sehr vielen Enthaarungs Studios bestätigt wurde.

3./

Ist es beabsichtigt Kassen plätze für Ärzt*innen / Psychiater*innen / Psycholog*innen / Endokrinolog*innen / Gynäkolog*innen und Logopäd*innen die eine notwendige Fachkenntnis auf dem gebieten der Transidentität und Intersexualität aufweist und Gutachten schreiben kann.

Ich finde es nämlich ziemlich beschämend das man in einem Land wie Österreich fast keine Kassenärzte findet die eine solche Kompetenz aufweisen obwohl es gefordert wird in den Empfehlungen und auch verlangt wird bei etlichen Behandlungen.

Wenn es schon erforderlich ist viele Gutachten über sich ergehen zu lassen da sollen sie einen doch nicht in den Finanzellenruin treiben weil sie nur von Wahl Ärzt*innen ausgestellt werden.

4. /

Da die Medizinische Koordination nicht ganz unproblematisch ist da man als Trans* -Person oft Ärtz*innen aus mehreren Fachbereichen braucht die miteinander kommunizieren um das Best mögliche Behandlung Ergebnis zu erzielen in den Transitionsphasen wäre es von Vorteil in allen Bundesländern Zentren für Trans* - Personen aufzubauen.

Beabsichtigen Sie das in näherer Zukunft.

5. /

Beabsichtigen sie das ganze Medizinische Personal zu Schulungen zu schicken die die Diskriminierung von Transidenten oder Intersexuellen Personen verhindert.

Da ich von mir Persönlich sprechen kann und mir das öfters passiert sogar nach der Namens und Geschlechts Eintrags Änderung das ich als Trans* Frau bezeichnet werde aber ich würde mir wünschen das man mich nicht als Frau " zweiter klasse " sieht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Betreff
Gesundheitsversorgung Trans* Personen [#2796]
Datum
31. Dezember 2022 06:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. / Angesichts der Tatsache das es schon seit 1980 das TSG in Deutschland gibt und es jetzt reformiert wird , ist es vorstellbar das in Österreich in sehr naher Zukunft auch die Empfehlungen in ein Gesetz gegossen werden um Trans* Personen eine rechtliche Grundlage zu geben die sie durchsetzen können vor Behörden oder Vereinen wie der ÖGK. 2. / Da ich selber eine Trans* - Frau bin würde ich gerne wissen ob es auch beabsichtigt ist die Entfernung von der nicht zu meinem empfundenen weiblichen Geschlecht passenden Brust und Bartbehaarung in den Leistung Katalog der ÖGK gesetzlich auf zu nehmen. Da es für Trans* - Frauen definitiv keine Beauty Behandlung ist wie die Salzburger ÖGK mir mehrmals mitteilte sondern eine Erleichterung der dysphorischen Schübe dar stellt. Außerdem fühle ich und wahrscheinlich nicht nur ich mich benachteiligt von der ÖGK da sie diese Leistungen für Biologische Frauen mit Hirsutismus sehr wohl übernehmen wie mir von sehr vielen Enthaarungs Studios bestätigt wurde. 3./ Ist es beabsichtigt Kassen plätze für Ärzt*innen / Psychiater*innen / Psycholog*innen / Endokrinolog*innen / Gynäkolog*innen und Logopäd*innen die eine notwendige Fachkenntnis auf dem gebieten der Transidentität und Intersexualität aufweist und Gutachten schreiben kann. Ich finde es nämlich ziemlich beschämend das man in einem Land wie Österreich fast keine Kassenärzte findet die eine solche Kompetenz aufweisen obwohl es gefordert wird in den Empfehlungen und auch verlangt wird bei etlichen Behandlungen. Wenn es schon erforderlich ist viele Gutachten über sich ergehen zu lassen da sollen sie einen doch nicht in den Finanzellenruin treiben weil sie nur von Wahl Ärzt*innen ausgestellt werden. 4. / Da die Medizinische Koordination nicht ganz unproblematisch ist da man als Trans* -Person oft Ärtz*innen aus mehreren Fachbereichen braucht die miteinander kommunizieren um das Best mögliche Behandlung Ergebnis zu erzielen in den Transitionsphasen wäre es von Vorteil in allen Bundesländern Zentren für Trans* - Personen aufzubauen. Beabsichtigen Sie das in näherer Zukunft. 5. / Beabsichtigen sie das ganze Medizinische Personal zu Schulungen zu schicken die die Diskriminierung von Transidenten oder Intersexuellen Personen verhindert. Da ich von mir Persönlich sprechen kann und mir das öfters passiert sogar nach der Namens und Geschlechts Eintrags Änderung das ich als Trans* Frau bezeichnet werde aber ich würde mir wünschen das man mich nicht als Frau " zweiter klasse " sieht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Stefanie Ella Sakura Kilzer Anfragenr: 2796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2796/ Postanschrift Stefanie Ella Sakura Kilzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefanie Ella Sakura Kilzer
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Kilzer, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so r…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Gesundheitsversorgung Trans* Personen [#2796] [20230102-074150953/20230102-145519716]
Datum
2. Januar 2023 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Kilzer, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so rasch wie möglich bearbeitet.
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Guten Tag, meine Anfrage "Gesundheitsversorgung Trans* Personen" vom 31.12.2022 (#2796) wurde von Ihnen nicht in…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Betreff
AW: WG: WG: Gesundheitsversorgung Trans* Personen [#2796] [20230102-074150953/20230102-145519716] [#2796]
Datum
26. Februar 2023 06:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Gesundheitsversorgung Trans* Personen" vom 31.12.2022 (#2796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Ella Sakura Kilzer
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Kilzer, 1. Angesichts der Tatsache das es schon seit 1980 das TSG in Deutschland gibt und es je…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: WG: WG: Gesundheitsversorgung Trans* Personen [#2796] [20230102-... [20230102-074150953/20230227-122104754]
Datum
27. Februar 2023 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
213,4 KB
Sehr geehrte Frau Kilzer, 1. Angesichts der Tatsache das es schon seit 1980 das TSG in Deutschland gibt und es jetzt reformiert wird , ist es vorstellbar das in Österreich in sehr naher Zukunft auch die Empfehlungen in ein Gesetz gegossen werden um Trans* Personen eine rechtliche Grundlage zu geben die sie durchsetzen können vor Behörden oder Vereinen wie der ÖGK. Aktuell ist ein solches Gesetz nicht in Umsetzung. 2. Da ich selber eine Trans* - Frau bin würde ich gerne wissen ob es auch beabsichtigt ist die Entfernung von der nicht zu meinem empfundenen weiblichen Geschlecht passenden Brust und Bartbehaarung in den Leistung Katalog der ÖGK gesetzlich auf zu nehmen. Da es für Trans* - Frauen definitiv keine Beauty Behandlung ist wie die Salzburger ÖGK mir mehrmals mitteilte sondern eine Erleichterung der dysphorischen Schübe dar stellt. Außerdem fühle ich und wahrscheinlich nicht nur ich mich benachteiligt von der ÖGK da sie diese Leistungen für Biologische Frauen mit Hirsutismus sehr wohl übernehmen wie mir von sehr vielen Enthaarungs-Studios bestätigt wurde. Leistungen in diesem Bereich obliegen dem Leistungskatalog der ÖGK bzw. der Sozialversicherung. 3. Ist es beabsichtigt Kassenplätze für Ärzt*innen / Psychiater*innen / Psycholog*innen / Endokrinolog*innen / Gynäkolog*innen und Logopäd*innen die eine notwendige Fachkenntnis auf dem gebieten der Transidentität und Intersexualität aufweist und Gutachten schreiben kann. Ich finde es nämlich ziemlich beschämend das man in einem Land wie Österreich fast keine Kassenärzte findet die eine solche Kompetenz aufweisen obwohl es gefordert wird in den Empfehlungen und auch verlangt wird bei etlichen Behandlungen. Wenn es schon erforderlich ist viele Gutachten über sich ergehen zu lassen da sollen sie einen doch nicht in den Finanzellenruin treiben weil sie nur von Wahl Ärzt*innen ausgestellt werden. Die Anzahl bzw. Höhe der Kassenarztstellen obliegt der Sozialversicherung Gerade ländliche Bereiche sind zum Teil von nicht ausreichender ärztlicher Versorgung insbesondere im niedergelassenen Bereich betroffen. Dieser Bereich ist als erste und zentrale Anlaufstelle für die Patient:innen und für eine hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung essenziell. Selbstverständlich gehören hierzu auch Ärzt:innen mit den notwendigen Fachkenntnissen in den Bereichen Transidentität und Intersexualität. Für die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen im niedergelassenen Bereich ist die Sozialversicherung zuständig. Diese verhandelt gemeinsam mit den jeweiligen Ärztekammern die Gesamtverträge für die Versorgung in einem Bundesland. Diese umfassen auch die Anzahl und die konkrete Ausgestaltung der ärztlichen Stellen. 4. Da die Medizinische Koordination nicht ganz unproblematisch ist da man als Trans* -Person oft Ärtz*innen aus mehreren Fachbereichen braucht die miteinander kommunizieren um das Best mögliche Behandlung Ergebnis zu erzielen in den Transitionsphasen wäre es von Vorteil in allen Bundesländern Zentren für Trans* - Personen aufzubauen. Beabsichtigen Sie das in näherer Zukunft. Zweifelsohne werden im Bereich der Versorgung von Trans*personen multidisziplinäre und interprofessionelle Behandlungsangebote benötigt. Für die operative Umsetzung und konkrete Ausgestaltung und Organisation der Angebote sind im Bereich der Krankenanstalten die jeweiligen Bundesländer und im niedergelassenen Bereich die Sozialversicherung zuständig. Diese sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten und dem Bedarf der Patient:innen auszugestalten. 5. Beabsichtigen sie das ganze Medizinische Personal zu Schulungen zu schicken die die Diskriminierung von Transidenten oder Intersexuellen Personen verhindert. Da ich von mir Persönlich sprechen kann und mir das öfters passiert sogar nach der Namens und Geschlechts Eintrags Änderung das ich als Trans* Frau bezeichnet werde aber ich würde mir wünschen das man mich nicht als Frau " zweiter klasse " sieht. Im Sonderfach der Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind z.B. in den Ausbildungsinhalte Kenntnisse über die Transgendermedizin enthalten, regelmäßige Schulungen in Institutionen, die sich mit dieser wichtigen Thematik befassen, für das gesamte medizinische Personal, sind selbstverständlich zu begrüßen. Die operative Zuständigkeit im niedergelassenen Bereich für Schulungen für medizinisches Personal, obliegt jedoch der Sozialversicherung und im Bereich der Krankenanstalten den jeweiligen Bundesländern.
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Gesundheitsversorgung Trans* Personen Anfrage an den Obmann der ÖGK Herrn Huss
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Via
Briefpost
Betreff
Gesundheitsversorgung Trans* Personen
Datum
7. März 2023
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfrage an den Obmann der ÖGK Herrn Huss
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Gesundheitsversorgung Trans* Personen Vorläufige Antwort von Herrn Huss
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Gesundheitsversorgung Trans* Personen
Datum
7. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Vorläufige Antwort von Herrn Huss
Stefanie Ella Sakura Kilzer
AW: Gesundheitsversorgung von Trans* Personen [#2796]
Guten Tag, meine Anfrage "Gesundheitsversorgung Trans* Per…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Stefanie Ella Sakura Kilzer
Betreff
AW: Gesundheitsversorgung von Trans* Personen [#2796]
Datum
13. März 2023 10:27
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
antwort-oegk-auf-anfrage.png
39,3 KB


Guten Tag, meine Anfrage "Gesundheitsversorgung Trans* Personen" vom 31.12.2022 (#2796) wurde von Ihnen nur teilweise beantwortet mit dem Verweis auf die ÖGKK. Deswegen habe ich dort nachgefragt und die ÖGKK verweist auf den Gesetzgeber. Weswegen ich hier noch eine aussagekräftige Antwort von Ihnen benötige. Natürlich beantrage ich gem §§ 2, 3 Auskunftspflicht die Erteilung der folgenden Auskünfte zum angehängten E- Mail der ÖGKK im PNG format. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Ella Sakura Kilzer
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Gesundheitsversorgung von Trans* Personen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Gesundheitsversorgung von Trans* Personen
Datum
13. März 2023
Status
Warte auf Antwort