Staatsausgaben Pendlerpauschale

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viel wurde pro Jahr im Zeitraum 2010 bis 2022 von Seiten des Staates für die Pendlerpauschale ausgegeben, bzw. wie viel wurde insgesamt pro Jahr aufgrund der Pendlerpauschale an Lohnsteuer ruckgezahlt?
Ich bitte Sie um eine Auskunft für alle Jahre in denen Daten vorliegen. Für die Jahre, wo dies nicht möglich ist würde ich mich über eine Begründung freuen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Staatsausgaben Pendlerpauschale [#2820]
Datum
8. Februar 2023 16:03
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viel wurde pro Jahr im Zeitraum 2010 bis 2022 von Seiten des Staates für die Pendlerpauschale ausgegeben, bzw. wie viel wurde insgesamt pro Jahr aufgrund der Pendlerpauschale an Lohnsteuer ruckgezahlt? Ich bitte Sie um eine Auskunft für alle Jahre in denen Daten vorliegen. Für die Jahre, wo dies nicht möglich ist würde ich mich über eine Begründung freuen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] Anfragenr: 2820 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt]!
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage zum Pendlerpauschale Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte im Anhang unsere Beantwortung Ihre…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage zum Pendlerpauschale
Datum
20. März 2023 15:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte im Anhang unsere Beantwortung Ihrer Anfrage zum Pendlerpauschale. Mit freundlichen Grüßen