Kosten und Budget Korruptionsbekämpfung/Cannabiskonsum

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

wie viel Euro wurden jährlich (pro Jahr) seit 2010 für die Bekämpfung von Korruption im Justizapparat und in weiterer Folge Exekutivapparat real aufgewendet und zuvor budgetiert?

Wie viel Euro wurden jährlich (pro Jahr) seit 2010 für die Bekämpfung von Cannabiskonsum, deren Verbreitung und Besitz im Justizapparat und in weiterer Folge Exekutivapparat real aufgewendet und zuvor budgetiert?

Zu wie vielen Anklagen versus Verurteilungen (unter numerischer Angabe offener Fälle) kam es jährlich (pro Jahr) im Bereich der Korruption und gleichermaßen, zu wie vielen kam es im Bereich des Vertriebs, Erwerbs und Konsums von Cannabis nach dem SMG? Wie viele dieser Fälle wurden wegen Geringfügigkeit fallen gelassen und wiederum wie viele dieser Fälle wurden zu einer Behörde des Gesundheitsministerium geladen um sich einer gesundheitlichen Kontrolle und/oder Gespräch zu unterziehen?

Wenn man die Daten die als Antwort auf die Fragen passend sind interpretiert, zu welchem Interpretationsergebnis kommt das Ministerium?

Vielen Dank für die Auskunft!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kosten und Budget Korruptionsbekämpfung/Cannabiskonsum [#2826]
Datum
21. Februar 2023 14:14
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
wie viel Euro wurden jährlich (pro Jahr) seit 2010 für die Bekämpfung von Korruption im Justizapparat und in weiterer Folge Exekutivapparat real aufgewendet und zuvor budgetiert? Wie viel Euro wurden jährlich (pro Jahr) seit 2010 für die Bekämpfung von Cannabiskonsum, deren Verbreitung und Besitz im Justizapparat und in weiterer Folge Exekutivapparat real aufgewendet und zuvor budgetiert? Zu wie vielen Anklagen versus Verurteilungen (unter numerischer Angabe offener Fälle) kam es jährlich (pro Jahr) im Bereich der Korruption und gleichermaßen, zu wie vielen kam es im Bereich des Vertriebs, Erwerbs und Konsums von Cannabis nach dem SMG? Wie viele dieser Fälle wurden wegen Geringfügigkeit fallen gelassen und wiederum wie viele dieser Fälle wurden zu einer Behörde des Gesundheitsministerium geladen um sich einer gesundheitlichen Kontrolle und/oder Gespräch zu unterziehen? Wenn man die Daten die als Antwort auf die Fragen passend sind interpretiert, zu welchem Interpretationsergebnis kommt das Ministerium? Vielen Dank für die Auskunft!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2826/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten für die Bekämpfung von Korruption liegen primär in den Kosten für die staa…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Kosten und Budget Korruptionsbekämpfung/Cannabiskonsum [#2826]
Datum
21. Februar 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten für die Bekämpfung von Korruption liegen primär in den Kosten für die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Ermittlungs- und Entscheidungstätigkeit im Rahmen von Strafverfahren. Diese Kosten gehen in den allgemeinen Sach- und Personalkosten des Justizbudgets auf und können nicht gesondert herausgerechnet werden. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für präventive Korruptionsbekämpfung sowie Bekämpfung von strafbarem Drogenmissbrauch beim Bundesministerium für Inneres. Die von Ihnen gewünschten Daten zur Verfahrensstatistik liegen uns nicht vor. Wir können Sie hinsichtlich der Verurteilungen auf die öffentliche und kostenlos zugängliche Datenbank der Statistik Austria hinweisen (https://www.statistik.at/datenbanken/statcube-statistische-datenbank) über welche Sie die Verurteilungsdaten bekommen sollten. Ergänzend teilen wird mit, dass die Interpretation von Daten nicht Gegenstand des Auskunftsrechts sind. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#2826] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kosten und …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#2826]
Datum
6. April 2023 15:08
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kosten und Budget Korruptionsbekämpfung/Cannabiskonsum“ (21.02.2023, #2826) zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in