Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung in Österreich
S.g. Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass (https://bit.ly/2YhW95d sowie Zitat der Deutschen Bundesbank: "Was ist die rechtliche Grundlage für die Buchgeldschöpfung?
Es gibt keine direkte rechtliche Regelung. Die Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen
Recht vorausgesetzt." siehe https://www.bundesbank.de/resource/blob…) ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche gesetzliche Grundlage zur Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken besteht in Österreich?
2) Falls eine solche nicht existiert, wer ist im Streitfalle für die Klärung zuständig?
3) Wie kann ein Geschäft, in welchem beide Vertragspartner bilanziell eine Schuldnerbuchung ausführen ("Forderung/Vermögen an Fremdkapital"), als "Darlehen" bezeichnet werden, wenn die "Hingabe von Vermögen" bilanziell einen Aktivtausch ("Forderung an Vermögen") des Gläubigers erfordert?
4) Falls diese Buchungen bilanzrechtlich korrekt sein sollen, kann es sich rechtlich nur um den Tausch gleichwertiger Schuldscheine handeln. Wenn Vermögen gleichen Wertes (Kreditvertrag gegen Giralgeld) getauscht wird, wer ist danach wem wieviel "schuldig" und aus welchem Titel?
Ergebnis der Anfrage
Das Finanzministerium verweist hinsichtlich der Rechtsgrundlage der Geldschöpfung durch private Firmen ("Geschäftsbanken") durch Eigenverbindlichkeit ("Sichteinlage") auf die "Organe der EU", hinsichtlich allfälliger Streitfragen (Kreditvertrag und Giralgeld sind gleichwerte Schuldscheine - nach einem Tausch: wer ist wem noch WAS "schuldig"?) erfolgt ein Rückverweis ans Justizministerium.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum15. März 2023
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10. Mai 2023
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