Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

S.g. Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass (https://bit.ly/2YhW95d sowie Zitat der Deutschen Bundesbank: "Was ist die rechtliche Grundlage für die Buchgeldschöpfung?
Es gibt keine direkte rechtliche Regelung. Die Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen
Recht vorausgesetzt." siehe https://www.bundesbank.de/resource/blob…) ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche gesetzliche Grundlage zur Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken besteht in Österreich?

2) Falls eine solche nicht existiert, wer ist im Streitfalle für die Klärung zuständig?

3) Wie kann ein Geschäft, in welchem beide Vertragspartner bilanziell eine Schuldnerbuchung ausführen ("Forderung/Vermögen an Fremdkapital"), als "Darlehen" bezeichnet werden, wenn die "Hingabe von Vermögen" bilanziell einen Aktivtausch ("Forderung an Vermögen") des Gläubigers erfordert?

4) Falls diese Buchungen bilanzrechtlich korrekt sein sollen, kann es sich rechtlich nur um den Tausch gleichwertiger Schuldscheine handeln. Wenn Vermögen gleichen Wertes (Kreditvertrag gegen Giralgeld) getauscht wird, wer ist danach wem wieviel "schuldig" und aus welchem Titel?

Ergebnis der Anfrage

Das Finanzministerium verweist hinsichtlich der Rechtsgrundlage der Geldschöpfung durch private Firmen ("Geschäftsbanken") durch Eigenverbindlichkeit ("Sichteinlage") auf die "Organe der EU", hinsichtlich allfälliger Streitfragen (Kreditvertrag und Giralgeld sind gleichwerte Schuldscheine - nach einem Tausch: wer ist wem noch WAS "schuldig"?) erfolgt ein Rückverweis ans Justizministerium.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    10. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Franz Hörmann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Franz Hörmann
Betreff
Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung in Österreich [#2849]
Datum
15. März 2023 14:48
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
S.g. Damen und Herren, aus gegebenem Anlass (https://bit.ly/2YhW95d sowie Zitat der Deutschen Bundesbank: "Was ist die rechtliche Grundlage für die Buchgeldschöpfung? Es gibt keine direkte rechtliche Regelung. Die Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen Recht vorausgesetzt." siehe https://www.bundesbank.de/resource/blob/614528/ca4942c86c4f86881309fac3942c3f0a/mL/haeufig-gestellte-fragen-geldschoepfung-data.pdf) ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Welche gesetzliche Grundlage zur Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken besteht in Österreich? 2) Falls eine solche nicht existiert, wer ist im Streitfalle für die Klärung zuständig? 3) Wie kann ein Geschäft, in welchem beide Vertragspartner bilanziell eine Schuldnerbuchung ausführen ("Forderung/Vermögen an Fremdkapital"), als "Darlehen" bezeichnet werden, wenn die "Hingabe von Vermögen" bilanziell einen Aktivtausch ("Forderung an Vermögen") des Gläubigers erfordert? 4) Falls diese Buchungen bilanzrechtlich korrekt sein sollen, kann es sich rechtlich nur um den Tausch gleichwertiger Schuldscheine handeln. Wenn Vermögen gleichen Wertes (Kreditvertrag gegen Giralgeld) getauscht wird, wer ist danach wem wieviel "schuldig" und aus welchem Titel?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Franz Hörmann Anfragenr: 2849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2849/ Postanschrift Franz Hörmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Hörmann
Bundesministerium für Finanzen
Sehr geehrter Herr Hörmann, finden Sie bitte im Anhang unsere Beantwortung Ihrer Anfrage zur Rechtsgrundlage der …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage zur Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung in Österreich
Datum
20. März 2023 12:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-0-208-100-1-a-beantwortung-20-03-2023.pdf
237,9 KB
Sehr geehrter Herr Hörmann, finden Sie bitte im Anhang unsere Beantwortung Ihrer Anfrage zur Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung in Österreich. Mit freundlichen Grüßen