ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut dem Infotool des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger http://www.hauptverband.at/portal27/por… sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen mit dem ATC Code - ATC N02BG10 – können sie mitteilen um welche Arzneimittel bzw. Arzneipflanzen es sich dabei handelt, für welche Indikationen diese zum Einsatz gebracht werden dürfen und ob dieser ATC Code auch natürliche medizinische Cannabisblüten erfasst, wie sie die AGES produziert – sind diese also verschreibungsfähig? Wenn nein, wird Gesundheitsministerin Oberhauser bzw. das Gesundheitsministerium Schritte setzen, um natürliches medizinisches Cannabis für Patienten zugänglich zu machen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. November 2014
  • Frist
    15. Januar 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
20. November 2014 13:03
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut dem Infotool des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/emed sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen mit dem ATC Code - ATC N02BG10 – können sie mitteilen um welche Arzneimittel bzw. Arzneipflanzen es sich dabei handelt, für welche Indikationen diese zum Einsatz gebracht werden dürfen und ob dieser ATC Code auch natürliche medizinische Cannabisblüten erfasst, wie sie die AGES produziert – sind diese also verschreibungsfähig? Wenn nein, wird Gesundheitsministerin Oberhauser bzw. das Gesundheitsministerium Schritte setzen, um natürliches medizinisches Cannabis für Patienten zugänglich zu machen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattung…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?" vom 20.11.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattung…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?" vom 20.11.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungs…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen? [#287]
Datum
16. Februar 2015 14:33
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?" vom 20.11.2014 (#287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
BMG-906229/0001-II/A/7/2015
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
BMG-906229/0001-II/A/7/2015
Datum
25. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen