ATC Code: ATC N02BG10 (Cannabinoide); sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen?
Anfrage an:
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Laut dem Infotool des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger http://www.hauptverband.at/portal27/por… sind Cannabinoide erstattungsfähige Substanzen mit dem ATC Code - ATC N02BG10 – können sie mitteilen um welche Arzneimittel bzw. Arzneipflanzen es sich dabei handelt, für welche Indikationen diese zum Einsatz gebracht werden dürfen und ob dieser ATC Code auch natürliche medizinische Cannabisblüten erfasst, wie sie die AGES produziert – sind diese also verschreibungsfähig? Wenn nein, wird Gesundheitsministerin Oberhauser bzw. das Gesundheitsministerium Schritte setzen, um natürliches medizinisches Cannabis für Patienten zugänglich zu machen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. November 2014
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15. Januar 2015
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