Impfschaden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Herrn Gerald Scheidl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. GZ: BMASK-245557/0001-IV/B/5/2013 Wien, 28.02.2013 Betreff: Gerald Scheidl - Impfschadengesetz

Sehr geehrter Herr Scheidl!
In Beantwortung Ihrer Eingabe vom 15.2.2013 teilt Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) mit, dass Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen und diesbezügliche Konsumenten/Patientenin- formationen grundsätzlich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit betreffen.
Eine inhaltliche Stellungnahme dazu ist dem BMASK nicht möglich. Das BMASK ist im Zusammenhang mit Impfungen ausschließlich für die finanzielle Entschädigung von Impfschäden nach dem Impfschadengesetz zuständig. Für die Anerkennung eines Impfschadens nach dem Impfschadengesetz genügt, dass ein Impfschaden mit Wahrscheinlichkeit eingetreten ist. Für die Beurteilung der Behörde werden im Verwaltungsverfahren medizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Es ist somit nicht zutreffend, dass der Antragsteller die Ursache bzw. den Kausalzu- sammenhang zwischen Impfung und einer eingetretenen Gesundheitsschädigung beweisen muss. Ihr Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wurde im letzten Jahr rechtskräftig abgewiesen, wobei im erst- und zweitinstanzlichen Verwaltungsverfah- ren jeweils ein medizinisches Beweisverfahren durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Kurt Wegscheidler Elektronisch gefertigt.

Oben handelt es sich um das Schreiben und die Antwort vom Sozealminiserium. Das Sozealminiserium verweist auf die Zuständigkeit auf das Bundesministerium für Gesundheit was aus dem Schreiben auch hervorgeht.
Mein Frage geht dahin, was das Gesundheitsministerum gegen die Zulassung von Impfstoffen tut welche die Gesundheit der Allgemeinheit gefährdet und vermutlich ALS, MS, PARKINSON ..... fördert.Italien und andere
Staaten haben bereits Masznahmen gesetzt. Österreich ist säumig und wartet ab bis noch mehr an den schräcklichen Krankheiten leiden welche den Staat schädigen bzw. bis die EU Maszahmen verordnet
Welche Masznahmen setzt Österreich sofort wobei die Zustädigkeit das BMLV für Gesundheit ist.
Ich bitte um Ofenlegung meines Aktes und bitte darum das er hochgeladen wird in Frage den Staat wo er jederzeit Abgerufen werden kann. Ich erteile hiermit die Zustimmung gem. Datenschutzgesetz und bitte um ofenlegung meines Aktes.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2014
  • Frist
    23. Januar 2015
  • Ein:e Follower:in
Gerald Scheidl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Gerald Scheidl
Betreff
Datum
28. November 2014 17:35
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Herrn Gerald Scheidl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. GZ: BMASK-245557/0001-IV/B/5/2013 Wien, 28.02.2013 Betreff: Gerald Scheidl - Impfschadengesetz Sehr geehrt<< Anrede >> In Beantwortung Ihrer Eingabe vom 15.2.2013 teilt Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) mit, dass Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen und diesbezügliche Konsumenten/Patientenin- formationen grundsätzlich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit betreffen. Eine inhaltliche Stellungnahme dazu ist dem BMASK nicht möglich. Das BMASK ist im Zusammenhang mit Impfungen ausschließlich für die finanzielle Entschädigung von Impfschäden nach dem Impfschadengesetz zuständig. Für die Anerkennung eines Impfschadens nach dem Impfschadengesetz genügt, dass ein Impfschaden mit Wahrscheinlichkeit eingetreten ist. Für die Beurteilung der Behörde werden im Verwaltungsverfahren medizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Es ist somit nicht zutreffend, dass der Antragsteller die Ursache bzw. den Kausalzu- sammenhang zwischen Impfung und einer eingetretenen Gesundheitsschädigung beweisen muss. Ihr Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wurde im letzten Jahr rechtskräftig abgewiesen, wobei im erst- und zweitinstanzlichen Verwaltungsverfah- ren jeweils ein medizinisches Beweisverfahren durchgeführt wurde. Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister: Dr. Kurt Wegscheidler Elektronisch gefertigt. Oben handelt es sich um das Schreiben und die Antwort vom Sozealminiserium. Das Sozealminiserium verweist auf die Zuständigkeit auf das Bundesministerium für Gesundheit was aus dem Schreiben auch hervorgeht. Mein Frage geht dahin, was das Gesundheitsministerum gegen die Zulassung von Impfstoffen tut welche die Gesundheit der Allgemeinheit gefährdet und vermutlich ALS, MS, PARKINSON ..... fördert.Italien und andere Staaten haben bereits Masznahmen gesetzt. Österreich ist säumig und wartet ab bis noch mehr an den schräcklichen Krankheiten leiden welche den Staat schädigen bzw. bis die EU Maszahmen verordnet Welche Masznahmen setzt Österreich sofort wobei die Zustädigkeit das BMLV für Gesundheit ist. Ich bitte um Ofenlegung meines Aktes und bitte darum das er hochgeladen wird in Frage den Staat wo er jederzeit Abgerufen werden kann. Ich erteile hiermit die Zustimmung gem. Datenschutzgesetz und bitte um ofenlegung meines Aktes. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gerald Scheidl Postanschrift Gerald Scheidl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>