Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit
In der Corona-Zeit zwischen 2020 und 2022 sind einige für die Bevölkerung unverständliche Dinge abgelaufen, besonders manche (extreme) Einschränkungen der persönlichen Freiheiten, welche hier nicht Thema der Fragen sind (“Lockdowns”), sondern die anderen beiden Maßnahmen: Impfungen und Masken.
* Grundsätzlich: Wird es die Corona-Zeit betreffend eine juristische Aufarbeitung zu diversen Themen geben? Wenn nicht, warum?
* Einer der Hauptakteure ist der ehemalige Bundesminister Wolfgang Mückstein gewesen, der mit der bekannten 3G-Regel die Ausbreitung des Corona-Virus eher gefördert als eingedämmt hat, da “Geimpfte” nicht testen mussten, sondern als "immun" (nicht empfänglich, nicht empfindlich) betrachtet worden sind. Was nie bewiesen worden ist (es hat nie haltbare Beweise für diese Annahme gegeben), sondern immer nur eine Art Wunschvorstellung war. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor?
* Das Gleiche gilt auch für die Leute, die eine Ausbreitung mit FFP2-Masken unterbrechen wollten und der Bevölkerung versprochen haben, dass das funktioniert, obwohl es dafür nie Beweise gegeben hat. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor?
* Inwieweit haben sich diverse Medien gesetzeswidrig verhalten, indem sie einen Infektionsschutz bzw. eine Eindämmung der Ausbreitung durch Impfungen bzw. Maskentragen suggeriert haben?
* Inwieweit ist es möglich Uğur Şahin (BioNTech) ein gesetzeswidriges Verhalten vorzuwerfen, da er ja mit öffentlicher Überzeugung postuliert und geworben hat, dass eine (jahrzehntelange) Immunität gegeben wäre (27.2.2021, “Impfheld Ugur Sahin in BILD” (Anmerkung: Zugegeben keine Qualitätszeitung) “Geimpfte sind NICHT mehr ansteckend!”)?
Diese Immunität ist nie bewiesen worden. Genau genommen von den Entwicklern nie genauer untersucht. Gibt es hier im österreichischen Recht Möglichkeiten? Gibt es hier im Europäischen Recht Möglichkeiten?
Ergebnis der Anfrage
Das BMJ hat kein Interesse an einer Aufarbeitung der Corona-Zeit.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Februar 2024
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25. April 2024
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