Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In der Corona-Zeit zwischen 2020 und 2022 sind einige für die Bevölkerung unverständliche Dinge abgelaufen, besonders manche (extreme) Einschränkungen der persönlichen Freiheiten, welche hier nicht Thema der Fragen sind (“Lockdowns”), sondern die anderen beiden Maßnahmen: Impfungen und Masken.

* Grundsätzlich: Wird es die Corona-Zeit betreffend eine juristische Aufarbeitung zu diversen Themen geben? Wenn nicht, warum?
* Einer der Hauptakteure ist der ehemalige Bundesminister Wolfgang Mückstein gewesen, der mit der bekannten 3G-Regel die Ausbreitung des Corona-Virus eher gefördert als eingedämmt hat, da “Geimpfte” nicht testen mussten, sondern als "immun" (nicht empfänglich, nicht empfindlich) betrachtet worden sind. Was nie bewiesen worden ist (es hat nie haltbare Beweise für diese Annahme gegeben), sondern immer nur eine Art Wunschvorstellung war. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor?
* Das Gleiche gilt auch für die Leute, die eine Ausbreitung mit FFP2-Masken unterbrechen wollten und der Bevölkerung versprochen haben, dass das funktioniert, obwohl es dafür nie Beweise gegeben hat. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor?
* Inwieweit haben sich diverse Medien gesetzeswidrig verhalten, indem sie einen Infektionsschutz bzw. eine Eindämmung der Ausbreitung durch Impfungen bzw. Maskentragen suggeriert haben?
* Inwieweit ist es möglich Uğur Şahin (BioNTech) ein gesetzeswidriges Verhalten vorzuwerfen, da er ja mit öffentlicher Überzeugung postuliert und geworben hat, dass eine (jahrzehntelange) Immunität gegeben wäre (27.2.2021, “Impfheld Ugur Sahin in BILD” (Anmerkung: Zugegeben keine Qualitätszeitung) “Geimpfte sind NICHT mehr ansteckend!”)?
Diese Immunität ist nie bewiesen worden. Genau genommen von den Entwicklern nie genauer untersucht. Gibt es hier im österreichischen Recht Möglichkeiten? Gibt es hier im Europäischen Recht Möglichkeiten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    25. April 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
29. Februar 2024 12:10
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der Corona-Zeit zwischen 2020 und 2022 sind einige für die Bevölkerung unverständliche Dinge abgelaufen, besonders manche (extreme) Einschränkungen der persönlichen Freiheiten, welche hier nicht Thema der Fragen sind (“Lockdowns”), sondern die anderen beiden Maßnahmen: Impfungen und Masken. * Grundsätzlich: Wird es die Corona-Zeit betreffend eine juristische Aufarbeitung zu diversen Themen geben? Wenn nicht, warum? * Einer der Hauptakteure ist der ehemalige Bundesminister Wolfgang Mückstein gewesen, der mit der bekannten 3G-Regel die Ausbreitung des Corona-Virus eher gefördert als eingedämmt hat, da “Geimpfte” nicht testen mussten, sondern als "immun" (nicht empfänglich, nicht empfindlich) betrachtet worden sind. Was nie bewiesen worden ist (es hat nie haltbare Beweise für diese Annahme gegeben), sondern immer nur eine Art Wunschvorstellung war. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor? * Das Gleiche gilt auch für die Leute, die eine Ausbreitung mit FFP2-Masken unterbrechen wollten und der Bevölkerung versprochen haben, dass das funktioniert, obwohl es dafür nie Beweise gegeben hat. Liegt hier ein strafbares Verhalten entsprechend StGB §178f (übertragbare Krankheiten) vor? * Inwieweit haben sich diverse Medien gesetzeswidrig verhalten, indem sie einen Infektionsschutz bzw. eine Eindämmung der Ausbreitung durch Impfungen bzw. Maskentragen suggeriert haben? * Inwieweit ist es möglich Uğur Şahin (BioNTech) ein gesetzeswidriges Verhalten vorzuwerfen, da er ja mit öffentlicher Überzeugung postuliert und geworben hat, dass eine (jahrzehntelange) Immunität gegeben wäre (27.2.2021, “Impfheld Ugur Sahin in BILD” (Anmerkung: Zugegeben keine Qualitätszeitung) “Geimpfte sind NICHT mehr ansteckend!”)? Diese Immunität ist nie bewiesen worden. Genau genommen von den Entwicklern nie genauer untersucht. Gibt es hier im österreichischen Recht Möglichkeiten? Gibt es hier im Europäischen Recht Möglichkeiten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in das Auskunftsrecht bezieht sich stets auf den jeweiligen Wirkungsbereich einer Behörd…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
29. Februar 2024 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Auskunftsrecht bezieht sich stets auf den jeweiligen Wirkungsbereich einer Behörde (§ 1 Abs 1 AuskPflG). Eine juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie fällt nicht in den Wirkungsbereich der Frau Bundesministerin für Justiz. Die strafrechtliche Aufarbeitung obliegt den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten, die Klärung allfälliger zivilrechtlicher Ansprüche den Zivilgerichten. Dem Bundesministerium für Justiz kommt eine solche Funktion nicht zu und kann auch dazu keine Rechtsmeinung vorgeben, vorwegnehmen oder Rechtsgutachten dazu erstatten. Allgemein darf zum Auskunftsrecht darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsmeinung einer Behörde zu einem bestimmten Sachverhalt – anders als etwa die Mitteilung des Inhalts einer bestimmten Vorschrift oder der Hinweis, in welcher Rechtsvorschrift eine Angelegenheit geregelt ist – eine Rechtsauskunft darstellt, die nicht dem AuskunftspflichtG unterliegt. Das Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Bewertung, zugänglich machen (VwGH 25.3.2010, 2010/04/0019). Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielleicht meiner nicht-juristischen Ausbildung geschuldet, bin ich davon ausgegange…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
29. Februar 2024 14:13
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielleicht meiner nicht-juristischen Ausbildung geschuldet, bin ich davon ausgegangen, dass dies eine Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist und somit dem Justizministerium untersteht. Darum ersuche ich um eine kurze Auskunft an wen ich diese Fragen stellen darf bzw. wer mir diese Fragen beantworten soll? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits geschrieben, fällt die strafrechtliche Aufarbeitung (jeglicher Sachverhal…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
29. Februar 2024 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits geschrieben, fällt die strafrechtliche Aufarbeitung (jeglicher Sachverhalte) den Strafverfolgungsbehörden (= Polizei und Staatsanwaltschaften, welche ermitteln) und den Strafgerichten (welche beurteilen und ggf. verurteilen) zu. Und wie bereits erwähnt steht im Hinblick auf solche Strafverfahren kein Auskunftsrecht zu. Das BMJ als Verwaltungsbehörde kann hier keine Stellung beziehen, sondern hat diese Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit den Gerichten zu überlassen. Die Gerichte können aus naheliegenden Gründen (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten etc.) keine Informationen aus dem Verfahren weitergeben, wenn kein Recht auf Akteneinsicht zusteht. Aber auch Sie als Bürger haben die Möglichkeit, durch Einbringen einer Sachverhaltsdarstellung an die Strafverfolgungsbehörden Sachverhalte auf einen strafrechtlichen Anfangsverdacht prüfen zu lassen uns so eine "Aufarbeitung" durch die Strafjustiz in Gang zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Zusammengefasst, damit nichts falsch verstanden wird: Das BMJ kann den weisungsgebun…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
2. März 2024 08:38
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zusammengefasst, damit nichts falsch verstanden wird: Das BMJ kann den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften keine Weisung betreffend Aufarbeitung und dazugehöriger Strafverfolgung erteilen. In diesem Sinne, vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatsanwaltschaften haben von sich aus, also amtswegig und ohne dass es dazu ein…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit [#3042]
Datum
4. März 2024 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatsanwaltschaften haben von sich aus, also amtswegig und ohne dass es dazu einer Weisung der Frau Bundesministerin bedürfte bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten mit ausreichendem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten. Ebenso ist jeder einer Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebrachte Anfangsverdacht zu prüfen und gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten. Es steht Ihnen daher jederzeit die Möglichkeit offen, über eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung eine solche Prüfung eines Anfangsverdachts herbeizuführen. Die Staatsanwaltschaften sind an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz gebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt; Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen und sind im Strafakt ersichtlich zu machen. Die Erteilung einer Weisung der der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz in einem konkreten Strafverfahren wird in der Regel vorher von der für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften genau geprüft. Bei fortgesetztem Interesse empfehlen wir das offizielle Informationsportal https://www.oesterreich.gv.at/, über welches Sie sich Grundkenntnisse zum Ablauf des Strafverfahrens und den Strafverfolgungsbehörden aneignen können. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter: https://www.justiz.gv.at/staatsanwaltschaften/recht-einfach-erklaert.afa.de.html Mit freundlichen Grüßen