Logo des Bundeskanzleramtes in Werbung eines Vereins
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Verein "Aktion Leben Österreich – Gemeinschaft zum umfassenden Schutz menschlichen Lebens", ZVR-Zahl 786431906, nutzt seit spätestens 2022 (Tätigkeitsbericht des Vereins für 2022, https://www.aktionleben.at/dl/ksonJmoJO…) das Logo des Bundeskanzleramtes in seiner Werbung, so etwa auf Werbetafeln in der Wiener U-Bahn. Im Jahr 2022 (Finanzbericht des Vereins, https://www.aktionleben.at/dl/mOLpJmoJO…) erhielt dieser im Jahr 2022 Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von EUR 171.649,98.
Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage nutzt der Verein "Aktion Leben" das Logo des Bundeskanzleramtes für seine Werbung?
2) Auf welchen Rechtsgrundlagen und in welcher Höhe erhielt der Verein "Aktion Leben" Subventionen und Zuschüsse vom Bundeskanzleramt in den Jahren 2016-2023 (aufgeschlüsselt nach Jahr, Rechtsgrundlage und Höhe)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2024
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2. Mai 2024
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