Datenschutz betreffend Anzeigen von Ferienlager K-KJHG §38
Anfrage an:
Landesregierung Kärnten
Verwendetes Gesetz:
Kärntner Informations- und Statistikgesetz
Guten Tag,
Laut K-KJHG §38 muss man Ferienlager die in Kärnten stattfinden bei der betreffenden Bezirksverwaltunsbehörde anzeigen. Die Anzeige beinhaltet eine Liste aller Betreuer und eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge.
Was passiert mit den Daten nachdem das Ferienlager abgeschlossen ist?
Werden diese vernichtet, aufgehoben oder in eine Datenbank eingepflegt?
Falls sie aufgehoben oder in eine Datenbank eingepflegt werden, für wie lange werden die Daten aufgehoben?
Leider kann ich dies bezüglich keine Informationen finden.
Herzlichen Dank
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum14. Februar 2015
-
11. April 2015
-
Ein:e Follower:in