Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Hinghofer-Szalkay,
gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts ist das REFERAT II/4/b für die Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften zuständig.

Welches Referat im Bundeskanzleramt ist für konfessionsfreie Menschen zuständig?
Oder haben wir im Staat das gleiche Schicksal wie im ORF – wir werden unter Religionen abgehandelt?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2024
  • Frist
    7. November 2024
  • 3 Follower:innen
Dr. Andreas Gradert
Dr. Andreas Gradert (Humanistischer Verband Österreich)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Dr. Andreas Gradert (Humanistischer Verband Österreich)
Betreff
Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts [#3209]
Datum
12. September 2024 16:55
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrter Herr Dr. Hinghofer-Szalkay, gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts ist das REFERAT II/4/b für die Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften zuständig. Welches Referat im Bundeskanzleramt ist für konfessionsfreie Menschen zuständig? Oder haben wir im Staat das gleiche Schicksal wie im ORF – wir werden unter Religionen abgehandelt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Dr. Andreas Gradert Anfragenr: 3209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3209/ Postanschrift Dr. Andreas Gradert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Andreas Gradert (Humanistischer Verband Österreich)