Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Hinghofer-Szalkay,
gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts ist das REFERAT II/4/b für die Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften zuständig.
Welches Referat im Bundeskanzleramt ist für konfessionsfreie Menschen zuständig?
Oder haben wir im Staat das gleiche Schicksal wie im ORF – wir werden unter Religionen abgehandelt?
Warte auf Antwort
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Datum12. September 2024
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7. November 2024
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